Zwei Jahre nach dem Tod eines achtjährigen Mädchens im Himmelkroner Freibad ist mit der Entscheidung über die Zulassung der Anklage dieses Jahr wohl nicht mehr zu rechnen. Das zuständige Amtsgericht Kulmbach wolle einzelne Details des Falls nochmals eingehender prüfen, so ein Gerichtssprecher gegenüber den Medien. Wir berichteten!
Im August 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Bayreuth Anklage gegen eine Betreuerin und den Bademeister wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Aufsichtspflicht erhoben. Zeugen hatten das Mädchen im Juli 2014 am Boden des Beckens treibend entdeckt. Nach der Erstversorgung durch die Hilfskräfte vor Ort kam das Mädchen anschließend in ein Krankenhaus. Hier starb das Kind trotz aller Bemühungen der Ärzte. Die Achtjährige erlitt durch die lange Zeit unter Wasser schwere Hirnschäden und starb wenige Tage später im Krankenhaus.