Tödliche Verletzungen erlitt ein 18-Jähriger am Dienstagmorgen (24. Juli) bei einem schweren Verkehrsunfall bei Selbitz, als es auf der Bundesstraße 173 zu einem Frontalzusammenstoß zwischen seinem Kleinwagen und einem Lastwagen kam. Der Lastwagenfahrer erlitt einen schweren Schock.
18-Jähriger kommt offenbar einfach auf die Gegenfahrbahn
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der aus dem Landkreis Hof stammende junge Mann gegen 5:45 Uhr die Bundesstraße in Richtung Hof und kam zwischen der Anschlussstelle Selbitz-Nord und der A9 aus bislang unbekannten Gründen auf die Gegenfahrspur. Dort kollidierte er frontal mit einem Lastwagen, den ein 44-Jähriger aus dem Landkreis Bayreuth lenkte.
Autofahrer stirbt noch am Unfallort
Durch den massiven Zusammenstoß erlitt der Fahranfänger schwerste Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Der Lastwagenfahrer erlitt einen schweren Schock und musste durch Rettungskräfte vor Ort betreut werden. Notfallseelsorger kümmerten sich um die Angehörigen des Verstorbenen und die eingesetzten Rettungskräfte.
Gutachter unterstützt die Polizei
Auf Anordnung eines, an der Unfallstelle anwesenden Staatsanwalts aus Hof, wurde ein Gutachter hinzugezogen, der die ermittelnde Polizei Naila bei der Klärung der Unfallursache unterstützt. Die beiden beschädigten Fahrzeuge stellte die Polizei sicher. Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf einen fünfstelligen Euro-Betrag. Bis zum Abschluss der Unfallaufnahme und der Bergungsmaßnahmen bleibt die Bundesstraße gesperrt. Die Feuerwehr und die Straßenmeisterei haben Umleitungen eingerichtet.
Auf der B173 zwischen der Abzweigung Rodesgrün und Wachholderbusch bei Selbitz im Landkreis Hof ereignete sich am Dienstagmorgen (24. Juli) ein tödlicher Verkehrsunfall. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei geriet der Fahrer eines Peugeots, welcher in Richtung Hof unterwegs war, aus noch ungeklärter Ursache nach links auf die Gegenfahrbahn. Ein dort in Richtung Naila fahrender Lastwagen versuchte noch auszuweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Dies gelang dem Fahrer jedoch nicht. Die beiden Fahrzeuge kollidierten frontal. Der Autofahrer erlitt tödliche Verletzungen und wurde eingeklemmt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde ein Gutachter hinzugezogen, um die Polizeibeamten bei der Aufklärung des Sachverhalts und der Rekonstruktion des Unfallhergangs zu unterstützen.