Fahrübungen führten am Mittwochnachmittag (6. Januar) ein Vater sowie seine 16-jährige Tochter auf dem Parkplatz eines Großmarktes in Trosdorf (Landkreis Bamberg) durch. Der 49-jährige Vater und seine Tochter bekommen dafür jetzt Ärger mit der Polizei. Denn erlaubt ist das nicht.
Vater und Tochter müssen mit Anzeige rechnen
Die Polizei erwischte Vater und Tochter bei den Fahrübungen auf dem Freigelände. Da die 16-Jährige noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, muss sie nun mit einer Anzeige rechnen. Auch der als „Fahrlehrer“ fungierende 49-jährige Vater wird laut Polizeibericht eine Anzeige wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten.
Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Vorschriften
Fahrten auf privaten Grund
Eine Gesetzeslücke gibt es allerdings. Auf privatem Gelände kann man auch ohne Führerschein ein Auto lenken. Das Grundstück muss nur für den öffentlichen Verkehr nicht zugänglich sein, sprich ein Zaun oder eine Mauer muss das Gelände oder den Privatweg umgeben. Wichtig ist hierbei auch, dass der Eigentümer des Grundstückks sein „OK“ dafür gibt. Daher sollte man eher auf sogenannten „Verkehrsübungsplätzen“ fahren. Eine Liste mit Standorten gibt es HIER!