Do, 07.01.2016 , 12:25 Uhr

Trosdorf (Lkr. Bamberg): Anzeige nach Fahrübungen auf Parkplatz

Fahrübungen führten am Mittwochnachmittag (6. Januar) ein Vater sowie seine 16-jährige Tochter auf dem Parkplatz eines Großmarktes in Trosdorf (Landkreis Bamberg) durch. Der 49-jährige Vater und seine Tochter bekommen dafür jetzt Ärger mit der Polizei. Denn erlaubt ist das nicht.

Vater und Tochter müssen mit Anzeige rechnen

Die Polizei erwischte Vater und Tochter bei den Fahrübungen auf dem Freigelände. Da die 16-Jährige noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, muss sie nun mit einer Anzeige rechnen. Auch der als „Fahrlehrer“ fungierende 49-jährige Vater wird laut Polizeibericht eine Anzeige wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten.

Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Vorschriften

Auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen ist das Fahren ohne Führerschein verboten. Im Paragraph 21 des StVG ist dies geregelt. So müssen Personen ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, wenn sie ein Auto steuern. Ersatzweise können Sozialstunden auferlegt werden, wenn man kein eigenes Einkommen hat. Weiterhin ist es möglich, dass die Behörden entscheiden, dass die betreffende Person für mehrere Jahre keine Führerscheinprüfung machen darf. Auch dem Fahrzeughalter drohen Strafen. Die gehen von Punkten in Flensburg bis hin zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Fahrten auf privaten Grund

Eine Gesetzeslücke gibt es allerdings. Auf privatem Gelände kann man auch ohne Führerschein ein Auto lenken. Das Grundstück muss nur für den öffentlichen Verkehr nicht zugänglich sein, sprich ein Zaun oder eine Mauer muss das Gelände oder den Privatweg umgeben. Wichtig ist hierbei auch, dass der Eigentümer des Grundstückks sein „OK“ dafür gibt. Daher sollte man eher auf sogenannten „Verkehrsübungsplätzen“ fahren. Eine Liste mit Standorten gibt es HIER!

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