Nach Inkrafttreten der Wahlrechtsreform haben die Bayerische Staatsregierung und die CSU am Mittwoch (14. Juni) Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Schritt wurde zuvor bereits von Ministerpräsident Markus Söder angekündigt.
Söder redet auf Steinmeier ein
Söder hatte im Vorfeld Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) gebeten, dass aus Sicht der Staatsregierung verfassungswidrige Änderungsgesetz nicht auszufertigen. Dem wurde nicht entsprochen. Am Dienstag (13. Juni) trat das Gesetzt in Kraft.
Die neu geschaffenen Regeln sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundestaatsprinzip. Sie missachten den Wählerwillen und gefährden dadurch den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland.
(Joachim Herrmann, CSU, Bayerischer Innenminister)
Joachim Herrmann: "...völlig inakzeptabel"
Das geänderte Bundeswahlrecht sieht insbesondere eine Kappung von Wahlkreismandaten vor, die nicht vom Zweitstimmenanteil der betreffenden Partei gedeckt sind. Herrmann hält diesen Schritt für völlig "inakzeptabel". Wäre das neue Wahlrecht bereits bei der Bundestagswahl 2021 zur Anwendung gekommen, wären nach den Worten des Innenministers allein in Bayern sieben von 46 Wahlkreisen „verwaist“ geblieben. Auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel sieht Innenminister kritisch.
Würde die CSU deutschlandweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, aber aufgrund ihrer flächendeckenden Verwurzelung weiterhin nahezu alle Wahlkreise gewinnen, bliebe fast ganz Bayern ohne Wahlkreisabgeordneten. ... Ein solches Wahlrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Wir sind davon überzeugt, dass auch das Bundesverfassungsgericht dies so sehen wird.
(Joachim Herrmann, CSU, Bayerischer Innenminister)
Argumente der Staatsregierung
Die Staatsregierung in München argumentiert, dass Bayern dann nur noch durch Abgeordnete repräsentiert wird, die Parteien entstammen, die im Freistaat nicht die Mehrheit haben, während die bayerische Mehrheitspartei im Bundesparlament fehlt. Den Prognosen nach würden in diesem Fall auch insgesamt deutlich weniger Abgeordnete aus Bayern in den Bundestag einziehen.
CSU reicht ebenso Klage ein
Diesen Worten schloss sich die CSU als Partei an und reichte ebenso wie die Staatsregierung am Mittwoch Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. CSU-Generalsekretär Martin Huber in dieser Causa:
Wir nehmen es nicht hin, dass die Ampel bayerische Wählerstimmen entwerten will. Es ist eine Verletzung demokratischer Grundsätze, direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern. Dass die Regierung andere Parteien mit Tricks aus dem Parlament drängen und Bayern strukturell schwächen will, ist ein einmaliger Vorgang. Das zugunsten der Ampel-Parteien zusammengeschusterte Wahlrecht ist undemokratisch, föderalismusfeindlich, manipulativ und verfassungswidrig!
(Martin Huber, CSU-Generalsekretär)
Bundeswahlgesetz soll schon 2025 greifen
Die Wahlrechtsreform soll den Deutschen Bundestag zukünftig verkleinern, so schon bei der nächsten Bundestagswahl. Geplant ist, dass die Zahl der Abgeordneten nach der Bundestagswahl im Herbst 2025 von aktuell 736 auf 630 sinken soll.