Unter dem Motto "Mehr Normalität" verkündete unter anderem Ministerpräsident Markus Söder am Freitag (04. Juni) das Öffnungs- und Normalisierungskonzept für Bayern, das ab dem kommenden Montag (07. Juni) gilt. Mit diesem Schritt beginnt der Freistaat eine neue Phase in der Bekämpfung der Pandemie. Zurückzuführen ist die Entscheidung auf den aktuellen Stand und die Wirkungen der Corona-Impfungen. Letzteres führe laut Söder zu weniger Ansteckungen und einem milderen Krankheitsverlauf. Solange die Impfungen die Mutationen bekämpfen, wird Bayern "den Weg der Normalität" gehen, so Söder weiter. Die Lockerungen der folgenden Bereiche im Überblick.
Katastrophenfall wird aufgehoben
Ab dem kommenden Montag (07. Juni) gilt im Freistaat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung, die für Gebiete mit einer Inzidenz unter 100 greift. Der Katastrophenfall in Bayern wird ab dem 07. Juni aufgehoben.
Nur noch zwei Inzidenzschwellen
Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit einer Inzidenz unter 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich unter 35 entfällt. So sollen sich Bürgerinnen und Bürger vor Ort leichter auf klare Regelungen einstellen können. Bei Regionen mit einer Inzidenz über 100 greift die Bundesnotbremse. Hier gibt es keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr. Für die Ausgangssperre heißt das, dass körperliche Bewegung zwischen 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr erlaubt ist.
Private Treffen
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 bis 100 dürfen sich drei Haushalte mit maximal 10 Personen treffen. Liegt die Inzidenz unter 50, so dürfen maximal 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Vollständig Geimpfte und Genese werden nicht mitgezählt.
Öffentliche und private Veranstaltungen
Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Beerdigungen und mehr sind wieder möglich. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, so sind im Außenbereich bis zu 50 und im Innenbereich maximal 25 Personen zugelassen. Bein einem Inzidenzwert unter 50 sind im Außenbereich maximal 100 und im Innenbereich bis zu 50 Personen erlaubt. Zuzüglich Geimpfte und vollständig Geimpfte nach Vorgabe des Bundesrechts. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Coronavirus-Test bei nicht Geimpften oder Genesenen notwendig.
Schulen
Für Gebiete mit einer Inzidenz unter 50 ist wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen möglich. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Hierbei gilt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Zweimal wöchentlich müssen weiterhin Testungen durchgeführt werden. Das Testergebnis kann auf Antrag für die Schülerinnen und Schüler ausgestellt werden und somit außerschulisch in Einsatz kommen. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
Kitas
Ab dem 21. Juni kehren die Kitas unter einer Inzidenz von 100 zum Normalbetrieb zurück. Liegt die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tage über 100, so greift der eingeschränkte Regelbetrieb.
Hochschule
Die Hochschulen dürfen wieder Präsenzveranstaltungen anbieten. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums. Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist zu berücksichtigen. Zugelassen werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie an den Schulen besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
Alten- und Pflegeheime
Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz unter 50. Die Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.
Handel
Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung, etc.) bleiben bestehen. Eine Terminvereinbarungen ist nicht mehr nötig. Märkte dürfen im Freien sämtliche Waren wieder verkaufen.
Gastronomie
Ab einer Inzidenz unter 100 darf die Innengastronomie öffnen. Die Öffnungszeiten gelten im Innen- sowie in Außenbereich bis 24:00 Uhr. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
Hotels und Beherbergung
Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. Bedeutet: 10 Personen bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 aus maximal drei Haushalten. In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft einen negativen Test vorweisen. In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Freizeiteinrichtungen
Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Kulturelle Veranstaltungen
Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bisher zulässig waren 250 Personen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Sofern genügend Platz vorhanden ist und der Mindestabstand eingehalten werden kann, dürfen kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen wieder alle geeigneten Stätten nutzen. Dazu zählen unter anderem zum Beispiel Hallen oder Stadion. Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Gottesdienste
In Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ist das Singen während eines Gottesdienstes wieder erlaubt. Im Innenbereich gilt dabei die Maskenpflicht (FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Proben von Laienensembles
Im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenzung möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums. Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
Sport
Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
Bayern unterstützt Pilotprojekt bei Fußball-Europameisterschaft
Die Stadt München wird der einzige deutsche Austragungsort im Rahmen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft sein. Die Staatsregierung unterstützt ausdrücklich Überlegungen, als Testlauf und Pilotprojekt für den Sport die Spiele der Fußball-Europameisterschaft unter strengen Hygienevorgaben und mit einer erweiterten Zuschauerzahl zuzulassen. Es ist jetzt zu entscheiden, inwieweit unter den Voraussetzungen vorbildlicher Infektionsschutzkonzepte der Spielveranstalter, eines negativen aktuellen PCR-Tests jedes einzelnen Zuschauers und einer gesicherten Zerstreuung der Zuschauer vor und nach dem Spiel ausnahmsweise erhöhte Zuschauerzahlen von bis zu 20 Prozent der Kapazität (das sind circa 14.000) zugelassen werden können.