Staatsanwaltschaft Hof legt Revision gegen Urteil ein
Der Fall um den Todesraser von Selb (WUN) ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Hof legte gegen das Urteil vom Mittwoch (30. September) Revision ein.
Er wollte am letzten Blockschultag mit seinen Klassenkameraden in einer Selber Kneipe feiern. Doch jener Abend im Februar 2020 endete mit dem tragischen Tod des 19-jährigen Maximilian aus dem Landkreis Kulmbach. Er starb beim Überqueren der Straße, weil ein damals 20-Jähriger durch die Stadt raste. Angeklagt wurde der heute 21-Jährige zunächst wegen Mordes. Weil er aber keinen Tötungsvorsatz hatte, wies das Landgericht Hof schon letzte Woche darauf hin, dass ein Urteil wegen Mordes nicht in Frage kommt.
Am heutigen Mittwoch (30. September) verkündete das Gericht das Urteil. Am Ende erhielt der Todesraser von Selb eine Bewährungsstrafe nach Jugendrecht.
Im Prozess um den Todesraser von Selb im Landkreis Wunsiedel (Wir berichteten!) fiel am Mittwoch (30. September) das Urteil am Landgericht Hof. Der Angeklagte (21) erhielt ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe zur Bewährung wegen einer Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Zudem erhält der 21 Jahre alten Angeklagte eine Führerscheinsperre für vier Jahre. Weiterhin muss er 250 Sozialstunden ableisten.
Der heute 21-Jährige stand vor Gericht, da er Anfang Februar 2020 mit überhöhter Geschwindigkeit durch Selb gerast war und hierbei einen Berufsschüler (19), der zu Fuß unterwegs war, mit seinem Wagen erfasste und tödlich verletzte. Wir berichteten.
Verteidigung sieht keinen Beweis für ein Straßenrennen vorliegen
Nach Informationen von TVO, sah die Staatsanwaltschaft im Fall des Rasers aus Selb ein Straßenrennen nicht als bewiesen und forderte vier Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten. Die Nebenklage hingegen forderte vier Jahre nach dem Erwachsenenstrafrecht. Aus Sicht der Verteidigung war ein Straßenrennen nicht nachzuweisen. Daher plädierte die Verteidigung auf eine Geldauflage oder geringe Jugendstrafe bis zu sieben Monaten.
Mordanklage wurde im Verlauf des Prozesses nicht bestätigt
Zum Prozessauftakt lautete die Anklage noch auf Mord. Diese wurde im Laufe des Prozesses aber zurückgenommen. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen, der den Tathergang vor Ort rekonstruierte, gäbe es, nach Ansicht des Gerichts zwar die objektive Gefährdung durch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, jedoch keinen Anhaltspunkt für einen Tötungsvorsatz. Insofern komme vielmehr fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch den 21-jährigen Angeklagten in Betracht. Aufgrund der Wende des Prozesses wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Wir berichteten!