Das Urteil vom Landsgericht Kulmbach im Fall der ertrunkenen achtjährigen Vanessa ist noch nicht rechtskräftig. (Wir berichteten.) Laut Medienberichten hat nun die Nebenklage, die Eltern des im Jahr 2014 verstorbenen Mädchens, Revision eingelegt.
Bademeister und Betreuerin vor Gericht
Weder der zuständige Gerichtssprecher noch die Rechtsanwälte selbst waren am heutigen Montag (16. April) zur Bestätigung zu erreichen. Angeklagt in dem Fall waren der damalige Bademeister, sowie die Betreuerin der Turngruppe, mit der das ertrunkene Mädchen das Himmelkroner Freibad besucht hatte. Das Amtsgericht Kulmbach hatte den Bademeister freigesprochen, die Betreuerin wurde unter Vorbehalt einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verwarnt