5 Jahre Unterbringung auf Bewährung, die der Angeklagte Kurt B. allerdings in einem geschlossenen Altenheim verbringen soll. So lautet das Urteil gegen den so genannten „Beilmörder“ von Michelau.
Es ist ein überraschende Urteil für Prozess-Beobachter. Denn der Mordfall hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt.
Im April vergangenen Jahres tötet Kurt B. aus Michelau seine Ehefrau auf brutalste Art und Weise.
Mit 19 Beilschlägen auf Kopf, Hals, Nacken und Schulterbereich verletzt er die 75-jährige tödlich.
Ein Gutachter hatte im Laufe des Prozesses bescheinigt, dass Kurt B. wegen Demenzerkrankung und Wahnvorstellungen schuldunfähig ist. Darüber hinaus hatte der 76-jährige Ende des Jahres einen Schlaganfall erlitten und sitzt seitdem weitgehend bewegungsunfähig im Rollstuhl.
Daher stelle Kurt B., so das Gericht, auch keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Ob der Verurteilte am Ende seiner Bewährungsstrafe weiterhin in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden wird ist derzeit noch unklar.
Auch, ob die Nebenkläger möglicherweise in Revision gehen, steht noch nicht fest.
Wir berichten über das Ende des Mordprozesses heute Abend in Oberfranken Aktuell.