Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2014 beschlossen, dass Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, usw.) keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen dürfen. Diese Gebühren können nun zurückgefordert werden. Für ältere Kreditverträge besteht aber Eile, denn es gibt jetzt klare Verjährungsfristen.
Über Jahre hinweg kassierten Finanzhäuser zu Unrecht Gebühren beim Abschluss von Verbraucherkrediten. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (XI ZR 348/13 und 17/14) müssen die Banken und Sparkassen diese Gebühren jetzt den Kunden zurückzahlen – auch für alte Verträge.
Urteile als pdf-Download: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14
Warum jetzt dieses Urteil??? Die Bearbeitungsgebühr der Finanzhäuser bezog sich auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit der Kunden. Unter anderem holen die Banken und Sparkassen vor dem Abschluss eines Vertrages eine Schufa-Auskunft der Verbraucher ein. Da diese Prüfung aber allein im Interesse des jeweiligen Finanzinstitutes liegt, dürfen die Kosten nicht auf den Kunden umgelegt werden, so die Richter.
Muss ich Verjährungszeiten beachten??? Nach zehn Jahren verjähren die Rückzahlungsansprüche der Kunden. Verbraucher, die ab dem 29. Oktober 2004 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und hierbei Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können diese per Schreiben zurückverlangen. Die Frist für diese ältere Forderungen aus den Jahren bis zum 31. Dezember 2011 endet am 31. Dezember 2014. Somit gilt Eile! Rückforderungsansprüche für Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, sind verjährt.
Was zählt zu den Verbraucherkrediten??? Verbraucherkredite werden auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Zu diesem Kredittyp zählen unter anderem Ratenkredite (z.B. für Elektronikartikel, die man im Handel per Ratenzahlung erworben hat) sowie Autokredite. Weiterhin kann man von Darlehen zur Immobilienfinanzierung die Gebühren zurückfordern.
Wo sehe ich die Gebühren auf meinem Vertrag??? Die Gebühren betragen in der Regel 1 Prozent bis 4 Prozent der Darlehnssumme oder werden direkt als ein Betrag ausgewiesen. Schauen Sie sich Ihren Kreditvertrag an. Hierbei sollten Sie auf Wörter wie „Bearbeitungsentgelt“ oder „Bearbeitungsgebühr“ achten.
Gibt es Unterschiede zwischen abbezahlten und noch laufenden Krediten??? Bei bereits abbezahlten Krediten ist es günstig, die Bearbeitungsgebühr plus die zu viel gezahlten Zinsen auf diesen Betrag zurückverlangen. Für laufende Kredite ist eine andere Möglichkeit besser: Lassen Sie sich das Darlehen ohne der Bearbeitungsgebühr neu berechnen. Die Folge: Die Darlehnssumme sinkt und dementsprechend auch die monatliche Belastung. Der geforderte Anspruch wird in die Tilgung des Kredites eingerechnet.
Was soll ich tun, wenn sich die Banken weigern zu zahlen??? Verweisen Sie bei Ihrem Schreiben an die Bank auf das BGH-Urteil (siehe oben). Sperrt sich das Finanzhaus gegen eine Zahlung, können sie als Kunde den Ombudsmann des Banken– oder Sparkassenverbandes anschreiben. Hier stellen Sie Ihren Fall eindeutig dar. Zudem kann man sich bei seiner heimischen Verbraucherschutzzentrale Rat oder Hilfe holen. Der Gang zum Anwalt ist natürlich auch möglich. Hier muss man aber natürlich in Vorleistung gehen – außer Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung. Rechtsexperten raten ab, ohne einen juristischen Beistand den Gang vor das Gericht zu wagen.
Wie informiere ich meine Bank??? Ihre zu Unrecht gezahlten Gebühren müssen Sie bei dem Kreditinstitut schriftlich einfordern. Sie verweisen dabei auf das BGH-Urteil (siehe oben). Um sicher zu gehen, versenden Sie diesen Brief als Einschreiben. In dem Schreiben machen Sie deutlich, wie und wann Sie den Kredit aufgenommen haben. Zudem legen Sie dar, wie hoch die Gebühren waren, die Sie bezahlt haben bzw. die sie aktuell bezahlen. Eine Kopie des Darlehnsvertrag können Sie zur Sicherheit mit beifügen, in der Sie das zu viel bezahlte Entgelt anstreichen.
Wie formuliere ich einen Brief an die Bank??? Verschiedene Organisationen (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest, etc.) haben Musterbriefe aufgesetzt, um es den Betroffenen zu ermöglichen, einfach und schnell den Darlehnsgeber zu informieren. Wir bieten Ihnen hier drei verschiedene Musterbriefe an:
Musterbrief der Verbraucherzentrale Bayern (pdf-Dokument, 15 KB)
Mehr auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern)
Musterbrief der Stiftung Warentest (pdf-Dokument, 168 KB)
Mehr auf der Homepage der Stiftung Warentest
Musterbrief von finanztip.de (pdf-Dokument, 10 KB)
Mehr auf der Homepage von finanztip.de