Die Bundesregierung plant offenbar, den Straftatbestand der Unfallflucht zu entkriminalisieren, sofern es bei dem Vorfall zu keinem Personenschaden kam. Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sein Ministerium in der Causa mehrere Fachverbände gebeten, zu möglichen Reformalternativen Stellung zu nehmen. Dazu auch unsere TVO-Umfrage (siehe unten).
Unfallflucht ohne Personenschaden zukünftig "nur" noch eine Ordnungswidrigkeit?
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) meldete, werden Überlegungen angestellt, Vorfälle ohne Personenschaden zukünftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. So würde ein Eintrag im Strafregister ausbleiben. Eine Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, liegt vor, wenn eine Person nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sach- oder Personenschaden entstand, den Unfallort verlässt, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. In Deutschland zum Beispiel kann eine Unfallflucht bislang mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden und zudem zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Unfallflucht bisher strafbar
Eine Unfallflucht ist bisher strafbar, da sie dazu führt, dass der Geschädigte oft nicht oder nur sehr schwer seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen kann. Außerdem kann sie dazu führen, dass die Ermittlung des Unfallhergangs erschwert wird. Wer an einem Unfall beteiligt ist, ist verpflichtet, sofort anzuhalten, den beteiligten Personen Hilfe zu leisten, die Polizei zu verständigen und die Personalien sowie Versicherungsdaten auszutauschen. Wenn der Geschädigte nicht anwesend ist, muss der Verursacher eine angemessene Zeit warten und die Polizei benachrichtigen. Das Ministerium, so der Medienbericht, bringt hingegen ein mögliche Meldestelle oder Meldepflicht ins Spiel.
Dazu unsere TVO-Umfrage: Bald nur noch eine Ordnungswidrigkeit: Soll die Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisiert werden?