2G im Handel, Geisterspiele, verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und einiges mehr. Das sind die Beschlüsse, die nach dem Bund-Länder-Treffen am Donnerstag (02. Dezember) zum Teil bereits ab Samstag (04. Dezember) in Bayern umgesetzt werden.
Kein Zutritt in den Handel für Ungeimpfte
Der Zutritt für Ungeimpfte in den Handel wird nicht mehr gestattet, sofern es sich hierbei nicht um den täglichen Bedarf handelt. Die Regelung tritt ab dem Mittwoch (08. Dezember) in Kraft, damit sich betroffene Eigentümer von Geschäften auf den Beschluss vorbereiten können. Zum täglichen Bedarf gehören folgende Läden:
Verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Ungeimpfte und Nichtgenesene bekommen weitere Einschränkungen bei privaten Treffen, egal ob im öffentlichen oder privaten Raum. Demnach dürfen sich diese Personen mit einem weiteren Haushalt mit maximal zwei Personen treffen. Dies gilt nicht für Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene zusammenkommen. Bis diese Regelung in Kraft tritt, dürfen sich Ungeimpfte und Nichtgenesene mit einem weiteren Hausstand mit maximal zwei Personen treffen. Nicht dazu gezählt werden Kinder unter zwölf Jahren, Geimpfte und Genesene.
Private Feiern mit Obergrenze von 50 Personen im Innenbereich
Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese eine Teilnehmergrenze von 50 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich.
Sport: Geisterspiele in Bayern
Bei großen Sportveranstaltungen sind bis auf Weiteres keine Zuschauer mehr erlaubt. Bedeutet, dass die sogenannten Geisterspiele wieder in Kraft treten. So muss unter anderem das oberfränkische Basketball-Derby zwischen Bamberg und Bayreuth am Samstag (04. Dezember) ohne Zuschauer auskommen. Ausgenommen sind: Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen, wenn sie die für 2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Außengastronomie künftig mit 2G
Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig dieselben Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen. Bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt. Die Orte sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen.
Kommunen sollen Feuerwerksverbot beschließen
An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Soweit rechtlich möglich, soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden. Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen.
Schausteller bekommen als Hilfe monatlichen Lohn ausgezahlt
Marktkaufleute und Schausteller, die von den abgesagten Weihnachtsmärkten betroffen sind, bekommen vom Bund einen zusätzlichen, monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von 1.500 Euro. Dieser Lohn wird im Zeitraum vom 01. November bis 31. März 2022 ausgezahlt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die erforderlichen Anpassungen der Richtlinien der Härtefallhilfen ausarbeiten und darin zielgenaue Abgrenzungen vornehmen.