Wie TVO ausführlich berichtete, verschärft Bayern aufgrund der aktuellen kritischen Pandemie-Lage die Corona-Maßnahmen. Die neuen Regelungen sollen am kommenden Mittwoch (24. November) in Kraft treten. Zuvor werden sich am Dienstag der Ministerrat und Landtag damit befassen. Die Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 15. Dezember dieses Jahres.
Kontaktbeschränkungen für Umgeimpte
Bayern wird für Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen einführen, um die vierte Welle zu brechen. So sind Treffen mit maximal fünf ungeimpften Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder unter zwölf Jahren sowie Geimpfte werden für die die Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.
2G-Regel gilt künftig für körpernahe Dienstleistungen
Anders als bisher gilt die 2G-Regel auch für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise für Friseurbetriebe und Nagelstudios. Bedeutet, dass nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen. In Hochschulen sowie vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen soll der Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich sein. Ausgenommen von der 2G-Regel bleiben: Handel, medizinische-, therapeutische- und pflegerische Dienstleistungen. Für den Handel gilt künftig eine Beschränkung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
Schulen und Kitas werden nicht geschlossen
Die Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. In Schulen soll künftig beim Indoor-Sport eine Maskenpflicht gelten. Zudem soll das Testangebot ausgeweitet werden.
Sperrstunde für Gastronomie ab 22 Uhr
In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regel. Für sie soll eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr gelten. Die Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle werden generell wieder geschlossen. Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte werden abgesagt. Reaktionen aus Oberfranken zur Absage der Weihnachtsmärkte finden Sie hier.
2G plus-Regel wird auf weitere Bereiche ausgeweitet
Der Zutritt zu Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Ein Schnelltest ist hierfür ausreichend. Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen dürfen zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. In Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise in Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen und Messen gilt künftig 2G plus.
Ab einer Inzidenz von 1000 treten weitere Verschärfungen in Kraft
Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000. Dann sind Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt. Zudem werden die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.