Seit Sonntag (14. Februar) 00:00 Uhr gelten an der bayerisch-tschechischen Grenze und an der Grenze zu Tirol verschärfte Grenzkontrollen. Seitdem dürfen aus Tschechien und Tirol nur noch - mit gewissen Ausnahmen - Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Wir berichteten!
Lockerungen für "systemrelevante" Pendler
Bei einer Pressekonferenz äußerten sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und Landesinnenminister Herrmann über Lockerungen für Pendler. Demnach dürfen auch Pendler einreisen, die gebraucht werden, um die Funktionsfähigkeit ihrer Betriebe in systemrelevanten Branchen aufrecht zu erhalten. Bis Dienstag (16. Februar) sollen Bayern und Sachsen Betriebe als systemrelevant definieren und individuelle Bescheinigungen ausstellen. Bis dahin müssen Pendler in den kommenden Tagen ihren Arbeitsvertrag dabei haben. Voraussetzung für die Einreise sei dann aber für alle ein maximal 48 Stunden alter negativer Test sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Zudem müssten sie sich digital vor der Einreise anmelden.
Pendler müssen bei der Einreise über einen negativen Corona-Test verfügen
Demnach ist eine Einreise aus Tschechien neben Personen mit Wohnsitz in Deutschland nur noch für Gesundheitspersonal, Personal im Gütertransport sowie für Personal von systemrelevanten Betrieben, die dort tatsächlich systemrelevante Tätigkeiten ausüben, möglich. Dazu zählen beispielsweise Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie oder Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind. Zwingende Voraussetzung ist dabei, dass die von den Ausnahmeregelungen erfassten Grenzgänger bereits bei der Einreise über einen aktuellen und negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Bescheinigung über systemrelevante Arbeit
Personen aus systemrelevanten Betrieben müssen zudem ab Mittwoch (17. Februar) über eine Bescheinigung der Kreisverwaltungsbehörden mit sich führen, in der bestätigt wird, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben. In einer Übergangsfrist bis Mittwoch (0:00 Uhr) wird eine Kopie des Arbeitsvertrags als Nachweis der systemrelevanten Tätigkeit anerkannt.
Meldestellen in Stadt und Landkreis Hof
Einschränkungen für andere Grenzgänger
Eine Auflistung der Berufe, die als systemrelevant definiert sind, GIBT ES HIER! Für alle anderen Grenzgänger mit Wohnsitz in Tschechien ist eine Einreise nicht mehr möglich. Ein- oder Rückreisen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland nach einem Aufenthalt in Tschechien, sind ab heute bis auf wenige Ausnahmen nur noch mit Einreiseanmeldung, Negativtest und Quarantäne möglich.