Mo, 21.11.2016 , 16:10 Uhr

Vogelgrippe H5N8: Allgemeine Stallpflicht zum Schutz des Geflügels angeordnet

Anordnung gilt auf unbestimmte Zeit

Landwirte in Oberfranken sind seit kurzem besorgt, da die Vogelgrippe-Variante H5N8 in Deutschland wieder nachgewiesen wurde. Erstmals wurde am 7. November über ein Entensterben unklarer Ursache am Bodensee nachgewiesen. Am darauffolgenden Tag erfolgte durch eine Obduktion der Tiere der Nachweis der Vogelgrippe bei verendeten Vögeln am Bodensee und in Schleswig-Holstein. Seit letztem Freitag (18. November) besteht eine Stallpflicht für Geflügel in Bayern, nachdem immer mehr Fälle der Vogelgrippe bekannt wurden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz ordnete die Maßnahme an.

Stallpflicht gilt für unbestimmte Zeit

Mit dieser Verordnung der Staatsregierung, die auch für Oberfranken bindend ist, soll eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel verhindert werden. Die Stallpflicht wird von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine sogenannte Allgemeinverfügung umgesetzt. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit.

Scharf: "Entschlossenes Vorgehen gegen ein weiteres Ausbreiten"

Die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf teilte in München mit: "Bayern geht entschlossen gegen eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe vor. Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern. ... Wir wollen den bestmöglichen Schutz für das Hausgeflügel. Die Stallpflicht wird konsequent umgesetzt. Gleichzeitig setzen wir auf die Vernunft der Geflügelhalter, die ihre Bestände mit dieser Maßnahme bestmöglich schützen können."

Vogelgrippe H5N8: Stallpflicht für Geflügel in Oberfranken
(Aktuell-Bericht vom 21.11.16)

Über 200 Fälle bereits bekannt

Bis zum letzten Freitag wurden deutschlandweit über 200 Fälle von H5N8 bei Wildvögeln nachgewiesen und fünf Ausbrüche beim Hausgeflügel festgestellt. Neun Bundesländer ist aktuell davon betroffen. Hausgeflügel war in Bayern bis zum letzten Freitag nicht betroffen, so das Friedrich-Löffler Institut (FLI) in Greifswald. Auf häufigsten wurde der Erreger bisher in Proben von verendeten Reiherenten, anderen Tauchentenarten, Tauchern, Sägern und einigen Meeresenten nachgewiesen. Zudem wurde die Vogelgrippe-Variante vereinzelt bei toten Möwen und Bussarden dokumentiert. Vermehrt werden jetzt auch bei Wasservögeln, die an Binnengewässern in Deutschland tot aufgefunden werden, der H5N8-Virus nachgewiesen.

Ausbreitung mit "hoher Dynamik"

Das Virus wurde laut dem FLI in acht europäischen Ländern (Ungarn, Polen, Kroatien, Schweiz, Österreich, Deutschland, Dänemark, Niederlande) nachgewiesen. Die Experten sehen anhand der schnellen Verbreitung eine räumliche Ausbreitung der Infektion mit hoher Dynamik. 

Wie gefährlich ist H5N8 für den Menschen?
Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut sind Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bislang nicht bekannt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das Virus auch auf den Menschen übertragen werden kann. Das Institut empfiehlt erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln. Der Rat gilt vor allem an betroffene Landwirte. Sie sollen unbedingt die Hygiene einhalten.

Empfehlungen des Friedrich-Löffler Institutes

Weiterführende Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts

Das Friedrich-Loeffler-Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Es hat seinen Hauptsitz in Greifswald, genauer gesagt auf der zur Stadt gehörenden Insel Riems. Das Institut wurde nach seinem Gründer Friedrich Loeffler benannt. Das FLI hat eine Broschüre zur Vermeidung der Verbreitung der Geflügelpest und dem Schutz vor dem Virus veröffentlicht. Diese kann auf der Seite des Institutes heruntergeladen werden. HIER DER LINK!

Allgemeinverfügungen der Landkreise:

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