Die am Freitag (25. November) im Gemeindegebiet von Döhlau (Landkreis Hof) entdeckte tote Ente ist tatsächlich mit dem ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 infiziert gewesen. Das haben die Untersuchungen des Kadavers im nationalen Seuchenzentrum des Friedrich-Loeffler-Instituts ergeben. Wir berichteten am Montag! Nun hat das Landratsamt Hof die Schutzzone, bestehend aus Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet festgelegt.
Sperrzone für 21 Tage eingerichtet
Im Radius von drei Kilometern um den Fundort wurde ein Sperrbezirk eingerichtet. Dieser umfasst die Gemeinden Döhlau und Oberkotzau mit den in der Allgemeinverfügung genannten Gemeindeteilen. In diesem Sperrbezirk dürfen unter anderem gehaltene Vögel aus einem Bestand nicht verbracht werden oder auch nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Die Sperrzone wird für 21 Tage eingerichtet.
Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 Kilometern
Darüber hinaus wurde ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Auch hier gelten Verhaltensregeln, ähnlich wie im Sperrbezirk. In diesem Bereich dürfen für die Dauer von 15 Tagen gehaltene Vögel nicht verbracht werden beziehungsweise für die Dauer von 30 Tagen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Der Radius von Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet beträgt zusammen 10 km um den Fundort der toten Ente. Hunde und Katzen dürfen weder im Sperrgebiet noch im Beobachtungsgebiet frei laufen.
Menschliche Infektion mit dem H5N8-Virus nicht bekannt
Für den bei der Reiherente festgestellten H5N8-Virus sind besonders Wasservögel wie Enten, Gänse und Schwäne empfänglich. Eine Übertragung auf den Menschen gilt als unwahrscheinlich. Sowohl nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Instituts als auch des Robert-Koch-Instituts gab es weltweit noch keine menschliche Infektion mit H5N8.
Weitere Informationen
Die Verordnung ist auf der Seite des Landkreises Hof veröffentlich (landkreis-hof.de) veröffentlicht, ebenso die bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Darüber hinaus hat das Landesgesundheitsamt unter (lgl.bayern.de) weitere Informationen veröffentlicht.