Eigentlich wollte eine Streife der Hofer Polizei einem Paar in der Nacht zum Donnerstag (04. Oktober) nur helfen. Doch statt Dank, bekamen die Beamten wüste Beschimpfungen und einen Faustschlag. Ein Polizist musste leicht verletzt in das Krankenhaus gebracht werden. Das betrunkene Duo muss sich nun strafrechtlich verantworten.
Polizei wird auf betrunkenes Paar aufmerksam
Kurz nach Mitternacht sah eine Streife der Polizeiinspektion Hof ein Pärchen die Marienstraße entlangtorkeln. Die Frau war wohl derart alkoholisiert, dass sie sich kaum auf den Beinen halten konnte. Sie wurde von ihrem Freund, einen 29-jährigen Hofer, gestützt. Nachdem die Frau mehrfach versuchte sich zu übergeben, bat die Streifenbesatzung ihre Hilfe an.
28-Jährige rastet völlig aus
Die Polizisten schlugen vor einen Rettungswagen zu verständigen. Daraufhin rastete die 28-jährige Frau völlig aus. Sie schrie die Beamten an und sagte zu ihnen wörtlich in verwaschener Aussprache: „Spasties, ihr seid alle behindert“! Als die Frau den Beamten dann noch entgegnete, dass sie ihnen gleich ihr Geschlechtsteil zeigen wird, wurde eine Gewahrsamnahme ausgesprochen. Das passte ihren Begleiter jedoch überhaupt nicht.
Freund lässt betrunkene Frau zurück
Auch er hatte ein ähnliches Vokabular und titulierte die Beamten unter anderem mit dem Wort „Spasties“. Dem aber nicht genug. Der 29-Jährige schlug einen der Beamten mit der Faust auf die Schläfe. Glücklicherweise war bereits eine zweite Streifenbesatzung eingetroffen. Der vermeintlich „große Beschützer“ gab Fersengeld und ließ seine Angebetete, die mit über 2,7 Promille erheblich alkoholisiert war, einfach zurück. Diese war immer noch außer Rand und Band und musste gefesselt werden. Sie wurde zur Polizeiinspektion Hof gebracht. Dort konnte sie ihren Rausch ausschlafen.
Nacht mit Folgen
Durch den Faustschlag wurde der eingesetzte Polizeibeamte verletzt. Er wurde durch seine Kollegen in das Hofer Klinikum zur Untersuchung gebracht. Nach Erstversorgung musste er leichtverletzt vom Dienst abtreten. Das Pärchen wird sich nun mit rechtlichen Konsequenzen wegen eines tätlichen Angriffs- und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung verantworten müssen.