Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft die Beschäftigten in Oberfranken dazu auf, ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld zu überprüfen. Das „etwas mehr“ in der Geldbörse gibt es vor allem für Beschäftigte mit Tarifvertrag. Auch Auszubildende und Mini-Jobber sollten hierbei genau in die Verträge schauen.
„Arbeitgeber vergessen die Sonderzahlung“
Es gibt leider immer wieder Arbeitgeber, die die Sonderzahlung zum Jahresende schlicht ´vergessen´, obwohl sie im Tarif- oder Arbeitsvertrag klar geregelt ist. Besonders Azubis und Mini-Jobber sind davon häufig betroffen und gehen leer aus!
(Mustafa Öz, Landesbezirksvorsitzender der NGG Bayern)
Die NGG macht hierbei deutlich: Wenn ein Betrieb Weihnachtsgeld zahlt, steht auch Mini-Jobbern im Unternehmen diese Sonderzahlung zu. Die Gewerkschaft rät, den eigenen Arbeitsvertrag und die geltenden Regelungen genau zu prüfen.
Wer ein Anrecht auf Weihnachtsgeld hat, sollte sicherstellen, dass es vor den Feiertagen auf dem Konto ist.
(Mustafa Öz, Landesbezirksvorsitzender der NGG Bayern)
Probleme bei Betrieben ohne Betriebsrat
Probleme – so der Landesbezirksvorsitzende – entstehen oft in Betrieben ohne Betriebsrat. In solchen Fällen rät die NGG, Kontakt mit der zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen, um sich beraten zu lassen.
Besonderer Fokus auf Bäckereien
Ein besonderer Fokus liegt auf den Bäckereien in der Region von Hof bis Forchheim. Laut NGG Oberfranken haben Beschäftigte, die mindestens ein Jahr in einem Betrieb der Bäcker-Innung tätig sind, einen Anspruch auf Weihnachtsgeld – egal ob in der Backstube oder im Verkauf. Die Höhe der Sonderzahlung beträgt zwischen 25 und 45 Prozent des Monatslohns, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Tarifgebundene Betriebe zahlen in der Regel mehr: So erhalten Beschäftigte der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien oft ein komplettes 13. Monatsgehalt.
(Mustafa Öz, Landesbezirksvorsitzender der NGG Bayern)
Vorteil, wer in einer tarifgebundenen Firma arbeitet
Trotz dieser positiven Beispiele weist die Gewerkschaft auch darauf hin, dass Weihnachtsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei ist der im Vorteil, so Öz, der in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet. Dort erhalten laut dem Gewerkschaftler 77 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld!
Im bundesweiten Vergleich bekommt jedoch nur rund die Hälfte aller Arbeitnehmer (52 Prozent) diese Sonderzahlung. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.