Besonders kreativ zeigte sich ein Paar aus dem Raum Wunsiedel bei der Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Familie. Die beiden prellten die Agentur für Arbeit um über 21.000 Euro.
Betrug läuft über einen Zeitraum von drei Jahren
Die 62-jährige Unternehmerin beschäftigte ihren Mann über drei Jahre lang immer wieder nur für wenige Monate in ihrem Betrieb. Dabei bezog der Mann während der beschäftigungsfreien Zeit Leistungen der Agentur für Arbeit und das obwohl er weiterhin im Unternehmen seiner Frau tätig war. Die Schwarzarbeit wurde laut der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg einem „Arbeitszeitkonto“ gutgeschrieben, der entsprechende Lohn während der offiziellen Beschäftigungszeiten ausbezahlt.
Agentur für Arbeit um über 21.000 Euro geprellt
Mit dieser Methode betrog der Mann die zuständige Agentur für Arbeit um über 21.000 Euro. Seine Ehefrau machte sich wegen Beihilfe zum Betrug strafbar. Zudem entrichtete die Geschäftsfrau in mehreren Fällen die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt. Außerdem unterließ sie es den gesetzlichen Mindestlohn immer fristgerecht zu zahlen.
Konsequenzen für das betrügerische Ehepaar
Die Amtsgerichte Hof und Wunsiedel verurteilten den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung. Die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Zusätzlich verhängte das Hauptzollamt Regensburg wegen der verspäteten Mindestlohnzahlungen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Neben den zu Unrecht bezogenen Leistungen muss das Paar auch für die Verfahrenskosten aufkommen.