Im sogenannten Jägerprozess von Wunsiedel haben alle Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel eingelegt. Das heißt: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und Nebenklage gehen in Berufung. Konkret bedeutet das:
Der Fall des Jägers, der von einem Hochsitz bei Schönwald aus einen Mann erschossen hat, weil er ihn eigenen Angaben nach mit einem Wildschwein verwechselt hatte, könnte vor dem Hofer Landgericht neu aufgerollt werden. Vor einer Woche hatte das Amtsgericht Wunsiedel eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung ausgesprochen. Das Wunsiedler Gericht hat nun 5 Wochen Zeit, dieses Urteil im Detail zu begründen, dann entscheidet das Berufungsgericht in Hof, inwieweit die Berufungsanträge berechtigt sind und ob ihnen stattgegeben wird oder nicht.
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