Das Landratsamt Lichtenfels hat am Mittwoch (28. August) ein Abkochgebot für Burgkunstadt und umliegende Ortsteile ausgesprochen. Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt waren zuvor bakteriologische Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt worden.
Offizielle Abkochanordnung für Burgkunstadt
In Burgkunstadt darf das Leitungswasser in folgenden Straßen, da aktuell eine bestimmtes Versorgungsgebiet betroffen ist, ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden:
Alte Reichsstraße, Am Gutshof, Am Modschiel, Am Sandhölzchen, An-der-Röten, Bergacker, Berglein, Bones, Breslauer Straße, Brunnengasse, Dammsiedlung, Danzinger Weg, Dr.-Bullinger-Straße, Dr.-Martin-Luther-Straße, Dr.-Pühn-Straße, Ebnether Straße, Egerer Straße, Elbinger Weg, Erlenweg, Frankenleite, Franz-Leonhard-Pregler-Straße, Großer Flügel, Hainweiherer Straße, Hans-Agath-Straße, Heckenweg, Hohes Feld, Im Äckerlein, Jakob-May-Straße, Johann-Cellarius-Straße, Johannes-Schlund-Straße, Johann-Paul-Benkert-Straße, Karlsbader Weg, Kesselweg, Kleiner Flügel, Kommerzienrat-Riexinger-Weg, Königsberger Straße, Konrad-Zeitler-Straße, Kronacher Tor, Leite, Liegnitzer Straße, Marienbader Weg, Mehringer Straße, Meuselsberg, Obristfelder Weg, Paulus-Hetzel-Straße, Philipp-Brückner-Straße, Prelles, Prof.-Kist-Straße, Reichenberger Weg, Rothenbühl, Rügersleite, Schönberg, Schrötlein, Sonnenhang, Steinacker, Stettiner Straße, Thomas-Rüblein-Straße, Tuschera, Weidnitzer Weg, Wolf-von-Schaumberg-Straße.
Abkochgebot im Landkreis Lichtenfels gilt bis auf Weiteres
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt. Für die Informierung der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig.
Landratsamt informiert über mehrere Kanäle
Der Hinweis auf die Abkochanordnung und deren Aufhebung wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und gegebenenfalls Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen. Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.