Nach der Stadt Hof und dem Landkreis Lichtenfels hat nun auch der Landkreis Wunsiedel eine neue Allgemeinverfügung zur Geflügelpest-Prävention erlassen. Diese gilt seit vergangenem Freitag (21. Oktober). Die Allgemeinverfügung ist die Reaktion auf eine Meldung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), laut der im gesamten Freistaat die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt werden.
Geflügel muss vor Verkauf negativ getestet sein
Geflügel darf von nun an nur noch verkauft werden, wenn die Tiere höchstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. So soll eine mögliche Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern verhindert werden. Anlass für die Allgemeinverfügung ist das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa und insbesondere auch in Norddeutschland, dessen weitere Ausbreitung über den überregionalen Handel mit Geflügel im sogenannten Reisegewerbe unterbunden werden soll.
Strenge Betriebshygiene ist wichtig
Die Allgemeinverfügung ruft Geflügelhalter dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten. Das Landratsamt Wunsiedel weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass Halter von Geflügel in Bayern zur Meldung ihres Tierbestandes sowohl beim örtlich zuständigen Veterinäramt als auch bei der Bayerischen Tierseuchenkasse verpflichtet sind.
Tote Vögel nicht anfassen
Ein Wildvogelmonitoring soll dabei helfen, eine mögliche Einschleppung der Geflügelpest in die heimische Wildvogelpopulation schnell zu erkennen. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder ihre Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst und entsprechende Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.