Amtsgericht Bayreuth: Anträge des Unterstützerkreises von Ulvi Kulac abgewiesen

Das Amtsgericht Bayreuth hat die Anträge des Unterstützerkreises von Ulvi Kulac bezüglich der Tonaufnahme eines Gesprächs zwischen Ulvi und dessen Vater abgewiesen. Wie berichtet, hatten Ermittler die Aufnahme, die aus der Zeit nach dem Verschwinden von Peggy Knobloch stammte, vor einigen Monaten Zeugen von damals und auch dem Beschuldigten Manuel S. vorgespielt. Auch einigen Medienvertretern wurde das Gespräch zugänglich.

Vorgehen der Beamte laut Gericht „nicht rechtswidrig“

Ulvis Vertreter hielten das für unzulässig und forderten ein Untersagen und die Herausgabe der Aufzeichnung. Nach Ansicht des Bayreuther Gerichts war und ist das Vorgehen der Beamten jedoch nicht als rechtswidrig einzustufen. Das Vorspielen der Aufnahme habe lediglich dem Zweck gedient, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob die Äußerungen Ulvis in Bezug auf eine Tatbeteiligung von Manuel S. verifiziert werden können, so das Gericht in einer Pressemitteilung.

Tonband ein wichtiges Beweisstück

Wegen des unmittelbaren Bezugs zu konkreten, strafbaren Handlungen gehöre das Gespräch nicht dem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung an. Da es sich um ein amtlich verwahrtes Beweisstück handele, unterliege das Tonband einem Mitgabeverbot. Außerdem sei es ein wichtiges Beweisstück in einem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren.

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