
Landkreis Kulmbach / Oberfranken
Autofahrer verunsichert: Das muss beim Fahrradschutzstreifen auf der Straße beachtet werden...
Neu angelegte Schutzstreifen sorgen für Irritationen
Vor kurzem wurden in Kulmbach, an Örtlichkeiten wie der Alten Forstlahmer Straße (beidseitig, Bild oben), der Hardenbergstraße oder der Friedhofstraße (einseitig, Bild unten) sogenannte Fahrradschutzstreifen angelegt. Vor allem Autofahrer sind nun verunsichert. Bei der Kulmbacher Polizei gingen zuletzt etliche Anrufe mit der Frage ein: Darf ich den Schutzstreifen mit meinem Pkw befahren oder auch parken? Die Kulmbachen Beamten und TVO klären auf...
Das ist der Fahrradschutzstreifen
Ein Fahrradschutzstreifen ist eine speziell markierte Fläche am Fahrbahnrand, die für Radfahrer gedacht ist und ihnen einen sicheren Bereich bieten sollen. Gekennzeichnet ist der Streifen mit einer gestrichelten Linie parallel zum Fahrbahnrand sowie wiederholenden Fahrradsymbole auf dem Schutzsstreifen, sogenannte Piktogramme (siehe Fotos).
Grundsätzlich müssen Pkw, Lkw und Busse links neben dem Fahrradschutzstreifen fahren. Bei Gegenverkehr und einer nicht ausreichenden Fahrbahnbreite darf der Schutzstreifen such befahren werden. Dabei darf es jedoch zu keiner Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern kommen. Beim Vorbeifahren oder Überholen eines Radfahrers muss ein Abstand von 1,50 Meter innerorts eingehalten werden. Kann das nicht eingehalten werden, muss hinterher gefahren werden. Dies gilt natürlich auch unabhängig vom Fahrradschutzstreifen.
Radfahrer müssen den vorhandenen Fahrradschutzstreifen nutzen. Es muss auch hier grundsätzlich rechts gefahren werden. Zum Überholen oder Linkseinordnen darf der Schutzstreifen verlassen werden. Nebeneinander darf auch hier nur gefahren werden, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird.
Parken und Halten ist im Bereich von Fahrradschutzstreifen nicht zulässig. Das Parken und Halten auf dem Schutzstreifen wird hierbei sogar höher sanktioniert als linksseitig angrenzend. Bei einem Fehlverhalten können folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten erfüllt sein:
- Sie hielten nicht am rechten Fahrbahnrand (§12/IV StVO): 10,00 Euro
- Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (§42/II StVO): 55,00 Euro
- Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand (§12/IV StVO): 15,00 Euro
Merkmale des Fahrradschutzstreifens:
- Markierung: Fahrradschutzstreifen sind durch eine gestrichelte Linie vom restlichen Verkehr getrennt.
- Breite: In der Regel zwischen 1,25 und 1,85 Metern, abhängig von der verfügbaren Straßenbreite.
- Benutzungspflicht: Radfahrer sind angehalten, diesen Streifen zu nutzen, wenn er vorhanden ist. Es ist jedoch kein ausdrückliches Schild vorhanden, das eine Benutzungspflicht wie beim Radfahrstreifen anzeigt.
- Befahren durch andere Fahrzeuge: Er darf von anderen Fahrzeugen nur im Bedarfsfall überfahren werden, etwa beim Abbiegen oder Parken, jedoch nur dann, wenn Radfahrer dadurch nicht gefährdet werden.
Unterschiede zum Radfahrstreifen
Der Radfahrstreifen weist einige Unterschiede zum Fahrradschutzstreifen auf und ist in der Regel eine exklusivere Verkehrsführung - nur für Radfahrer:
- Trennlinie: Radfahrstreifen sind durch eine durchgezogene Linie vom übrigen Straßenverkehr abgegrenzt. Diese Linie darf von anderen Fahrzeugen nicht überfahren werden, was Radfahrern eine höhere Sicherheit und mehr Raum auf der Fahrbahn gibt.
- Exklusivität: Der Radfahrstreifen ist ausschließlich für Radfahrer reserviert. Kraftfahrzeuge dürfen ihn weder befahren noch darauf parken.
- Kennzeichnung: Radfahrstreifen sind meist mit einem zusätzlichen Verkehrszeichen versehen (ein blaues Schild mit einem Fahrrad-Symbol), welches die Nutzungspflicht für Radfahrer anzeigt. Radfahrer müssen diesen Streifen benutzen, wenn er vorhanden ist.
- Breite: Die vorgeschriebene Mindestbreite für Radfahrstreifen beträgt 1,50 Meter, wobei oft mehr Platz eingeplant wird, um die Sicherheit zu erhöhen.
Zweck & Einsatz
Der Fahrradschutzstreifen ist eine flexible Lösung, wenn nicht genug Platz für einen durchgehenden Radfahrstreifen vorhanden ist. Radfahrstreifen hingegen werden dort angelegt, wo eine dauerhafte und sichere Trennung von Rad- und Autoverkehr möglich ist. Beide Varianten dienen der Förderung des Radverkehrs und der Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer, wobei der Radfahrstreifen den stärkeren Schutz bietet.
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Weiterer Schutzstreifen in Kulmbach
