
Bayern: Staatsregierung beschließt Fortsetzung der Förderung von lokalen & regionalen TV-Angeboten
Derzeite Fördersumme beträgt 12,5 Millionen Euro
Seit 2008 wird die flächendeckende Verbreitung des Lokalfernsehens in Bayern von der Staatsregierung gefördert. Diese Art der Förderung ist einzigartig in Deutschland. Im Doppelhaushalt 2019/2020 stellt der Freistaat dafür jährlich 12,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Förderung wird verlängert.
Staatliche Förderung um vier Jahre verlängert
Der Ministerrat beschloss am heutigen Dienstag (30. Juni) diese Unterstützung der lokalen und regionalen TV-Anbieter im Freistaat fortzusetzen. Die im Bayerischen Mediengesetz bisher bis Ende 2020 befristete staatliche Förderung soll weitere vier Jahre fortgeführt werden. Damit sichert die Staatsregierung die bestehende Angebotsstruktur sowie eine flächendeckende Verbreitung des lokalen und regionalen Fernsehens. Gleichzeitig werden die Lokalsender bei der Erschließung bedeutender digitaler Verbreitungswege, wie beispielsweise, Medienplattformen in der Zukunft unterstützt.
Aufgabenbeschreibung der BLM erweitert
Mit dem am heutigen Tag beschlossenen Gesetzentwurf wird außerdem die Aufgabenbeschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) modernisiert. Damit will die Staatsregierung die Weichen stellen, dass zu den Aufgaben der BLM auch die Unterstützung von Gründern in den digitalen Medien sowie die weitere Stärkung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit des Medienstandorts Bayern gehören.