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Bayreuth: Ausnahmegenehmigung für "Click & Collect"-Geschäfte in der Fußgängerzone

Die Stadt Bayreuth erleichtert ab sofort die Abholgeschäfte (Click & Collect) in der Fußgängerzone der Wagnerstadt. Dies teilte die Stadtverwaltung am Dienstag (02. März) mit. In den Bayreuther Fußgängerzonen ist der Lieferverkehr montags bis samstags von 17:30 Uhr bis 10:30 Uhr beziehungsweise aufgrund der Corona-Pandemie im Rahmen einer Ausnahmeregelung, die vorläufig bis 31. März gilt, bis 11:00 Uhr möglich. An Sonn- und Feiertagen sind die Fußgängerzonen grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.

Ausnahmegenehmigung für Lieferdienste seit November

Mit Beginn des Lockdown im November 2020 hatte die Stadtverwaltung für jene ansässigen Gastronomen, die Speisen liefern, für die Sonn- und Feiertage eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone und für das kurzfristige Parken der Lieferfahrzeuge für maximal zehn Minuten erteilt, die ebenfalls vorläufig bis 31. März gilt.

Einfahrtsgenehmigung für das Abholen von Speisen seit Dezember

Ab Dezember wurde dann auch für das Abholen von Speisen eine generelle Einfahrtsgenehmigung erteilt. Somit können auch Kundinnen und Kunden vorfahren und die Speisen abholen. Auch diese Regelung gilt vorläufig bis 31. März. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt hin.

Umliegende Parkplätze sollen angefahren werden

Unter den oben genannten Bedingungen können nun auch ab sofort Abholgeschäfte im „Click & Collect“-Verfahren abgewickelt werden. Bei Kleinteilen bittet das Straßenverkehrsamt die Kunden die umliegenden Parkplätze anzufahren, um den Fahrzeugverkehr in den Fußgängerzonen möglichst gering zu halten.

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