Oberfranken / Bayern

Bundestageswahl 2025: Die zugelassenen Parteien in Bayern

Für die Bundestagswahl 2025 wurden vom Landeswahlleiter in Bayern 17 verschiedene Parteien zugelassen. Diese können am 23. Februar 2025 mit der Zweitstimme gewählt werden. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 stehen im Freistaat somit neun Parteien weniger zur Auswahl. Vor vier Jahren waren 26 Parteien zugelassen. Sieben Parteien wurden in Bayern zurückgewiesen und dürfen demnach nicht antreten. Mehr dazu auf unserer Newsseite vom 24. Januar.

 

Die für Bayern zugelassenen Parteien

  • 01 - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V
    Kurz: CSU
  • 02 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
    Kurz: SPD
  • 03 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Kurz: GRÜNE
  • 04 - Freie Demokratische Partei
    Kurz: FDP
  • 05 - Alternative für Deutschland
    Kurz: AfD
  • 06 - FREIE WÄHLER
    Kurz: FREIE WÄHLER
  • 07 - DIE LINKE
    Kurz: DIE LINKE
  • 08 - Basisdemokratische Partei Deutschland
    Kurz: dieBasis
  • 09 - PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
    Kurz: Tierschutzpartei
  • 10 - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
    Kurz: Die PARTEI
  • 11 - Ökologisch-Demokratische Partei
    Kurz: ÖDP
  • 12 - Bayernpartei
    Kurz: BP
  • 13 - Volt Deutschland
    Kurz: Volt
  • 14 - Partei der Humanisten
    Kurz: PdH
  • 15 - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
    Kurz: MLPD
  • 16 - BÜNDNIS DEUTSCHLAND
    Kurz: Bündnis Deutschland
  • 17 - Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernuft und Gerechtigkeit
    Kurz: BSW

 

Was ist eine Partei?

Das Grundgesetz verleiht den Parteien einen besonderen verfassungsrechtlichen Status. Sie sind zentral an der politischen Willensbildung des Volkes beteiligt, wobei ihre Gründung frei ist. Ihre innere Organisation muss jedoch den Grundsätzen der Demokratie entsprechen. Dadurch nehmen Parteien eine entscheidende Rolle für die Demokratie und die Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland ein. Das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung der Parteien hervor und bezeichnet sie als „integrierende Bestandteile des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens“.

Das Parteiengesetz enthält eine Legaldefinition des Parteienbegriffs. Danach sind Parteien...

  • Vereinigungen von Bürgern und Bürgerinnen,
  • die dauernd oder für längere Zeit
  • für den Bereich des Bundes oder eines Landes
  • auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und
  • an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen,
  • wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach
    • Umfang und Festigkeit ihrer Organisation,
    • nach der Zahl Ihrer Mitglieder und
    • nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit
    eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

Die Rechtsgrundlagen finden sich im Grundgesetz (Artikel 21) und im Parteiengesetz (§2, Absatz 1 und Absatz 3)

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