
Oberfranken / Bayern
Corona in Bayern: Quarantänepflicht auf fünf Tage verkürzt
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen
Der Freistaat Bayern verkürzt die Quarantänepflicht nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist jedoch 48 Stunden Symptomfreiheit, so das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Dienstag (12. April).
Neue Regelung tritt ab Mittwoch in Kraft
Halten die Symptome an, muss die Quarantäne fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten Corona-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen. Personen mit Symptomen müssen sich maximal zehn Tage isolieren. Zudem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig. Für sie wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren, bei Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen. Die neuen Regelungen treten ab Mittwoch (13. April) in Kraft.
Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache! Aber der Freistaat Bayern entwickelt seine Corona-Strategie weiter und passt sie an die aktuelle Lage an. Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt und die Krankenhausbelastung ist stabil. Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben. Zudem entspricht dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.
(Klaus Holetschek, bayerischer Gesundheitsminister)
Strengere Regelungen für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen
Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten strengere Maßnahmen: Personen, die in vulnerablen Einrichtungen (zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in der Eingliederungshilfe) arbeiten, können erst dann zum Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können. Dazu zählen Antigentest oder PCR-Test.
Entfällt die Quarantänepflicht bald vollständig?
Lässt der Druck des Infektionsgeschehens nach, soll in einer zweiten Stufe die Quarantäne für infizierte Personen freiwillig werden, so Holetschek weiter. Dies soll auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April intensiv thematisiert und ein Zeitplan zum weiteren Vorgehen erstellt werden. Der Gesundheitsminister Holetschek fügt dennoch hinzu: „Noch sind wir nicht in der endemischen Phase angekommen – und der Herbst kann, wenn die Impfquote sich nicht verbessert, noch einmal eine Herausforderung sein.“