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Oberfranken/Bayern

Corona in Bayern: Schutzmaßnahmen werden weitgehend gelockert

Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen enden ab dem kommenden Sonntag (03. April) in Bayern. Wegen des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes sind weitgehende Maßnahmen nur unter engen Voraussetzungen nach der sogenannten Hotspot-Regelung möglich. Heißt, eine Gebietskörperschaft kann nur zum Hotspot erklärt werden, wenn dort eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Wie das bayerische Kabinett am Dienstag (29. März) bekannt gab, sei diese Regelung nicht rechtssicher. Daher wird es die erlaubten "Basisschutzmaßnahmen" umsetzen. Am Sonntag wird die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die vorerst bis Ende April gilt.

Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen bleiben bestehen

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte. Neben einer Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr, gilt diese auch in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen. Darunter fallen:

  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Rettungsdienste
  • ambulante Pflegedienste
  • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
  • im öffentlichen Personennahverkehr

Testpflicht in Schulen und Kitas bleibt bestehen

In Schulen und Kitas wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime. Laut dem Kultusminister Michael Piazolo (FW) entfällt ab Montag (04. April) die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.

Testpflicht für Beschäftigte und Besucher in bestimmten Einrichtungen

Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu den oben genannten vulnerablen Einrichtungen einen tagesaktuellen Schnelltest. Vollständig geimpfte oder genesene Beschäftige benötigen zwei Tests pro Woche. Nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter brauchen einen tagesaktuellen Test.

 

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