Bayern: Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Das Bayerische Kabinett tagte am heutigen Dienstag (26. Mai) in München und befasste sich mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen. (Siehe unten!) Die Ergebnisse gab Ministerpräsident Markus Söder auf einer Pressekonferenz bekannt. Bayern beschloss zudem die massive Ausweitung der Testungen. So wird es regelmäßige Corona-Tests für Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und für Lehrkräfte und Erzieherinnen geben. Die Testergebnisse sollen in Zukunft zudem schneller vorliegen. Wer Symptome hat, soll innerhalb von 24 Stunden getestet werden.

Corona-Krise: Weitere Lockerungen in Bayern beschlossen

Corona-Lockerungen in den nächsten Wochen:

  • ab 30. Mai 2020 der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich ist, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung.
  • ab 2. Juni 2020 die Abgabe von Speisen und Getränken durch gastronomische Betriebe im Freien auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr verlängert wird.
  • ab 8. Juni 2020 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:
  • Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden.
  • Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
  • Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
  • Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
  • Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen.
  • Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
  • Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.
  • ab 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich ist.
  • ab 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Kinobetriebs grundsätzlich möglich ist. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.
  • im Sommersemester 2020 der Vorlesungsbetrieb weiterhin vorrangig durch Online-Lehre sicherzustellen ist. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Durchführung von Präsenzveranstaltungen (Praxisveranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m) können zusätzlich kleinere Seminare unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Höchstteilnehmerzahlen (30 Personen) als Ergänzung zur Online-Lehre als Präsenzveranstaltungen stattfinden.
expand_less