
Corona-Pandemie in Bayern: Maskenpflicht entfällt unter freiem Himmel an Schulen und Kitas
Keine Maskenpflicht im Klassenzimmer der Grundschulen
Am Dienstagvormittag (22. Juni) tagte erneut das bayerische Kabinett zu Themen der Corona-Pandemie im Freistaat. Die Regierung beschloss hierbei Erleichterungen für Schulen, den Sport und die Kultur. Zudem unterstützt Bayern die Forschung zum Post-Covid-Syndrom mit einer Millionensumme. Bereits ab dem Mittwoch (23. Juni) gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:
Maskenpflicht unter freiem Himmel entfällt
Unter freiem Himmel entfällt in den Schulen, den Hochschulen und den Kindertagesstätten die Maskenpflicht. Auf einen ausreichenden Mindestabstand aller Beteiligten soll aber weiter geachtet werden, so die Regierung in München. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen im Klassenzimmer nach der Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte die Maskenpflicht.
Stehplätze bei Sport- und Kultur-Events genehmigt
Bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel bleiben wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. Davon dürfen höchstens 100 als Stehplätze mit einem Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze.
Bayern stärkt Forschung zum Post-Covid-Syndrom mit fünf Millionen Euro
Spät- und Langzeitfolgen von Covid-19-Erkrankungen sollen in Zukunft stärker untersucht werden. Die Staatsregierung startet deshalb eine Förderinitiative zur Forschung am Post-Covid-Syndrom und stellt hierfür fünf Millionen Euro bereit. Gegenstand der Förderung sollen insbesondere Versorgungskonzepte für Long-Covid-Patienten sein. Neben einer Verbesserung der wissenschaftlichen Datenbasis soll der Fokus auf einer möglichen Übertragung in die Regelversorgung werden. Antragsteller können beispielsweise Einrichtungen der medizinischen Versorgung, aber auch Verbünde und Forschungsnetzwerke sein.
Als Post-Covid-Syndrom werden Symptome bezeichnet, die sich während oder nach einer Covid-19-Erkrankung entwickeln, länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden können. Zu den Symptomen können unter anderem Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Erschöpfung und psychische Beschwerden, aber auch andauernde Atembeschwerden und Herz-Kreislauf-Beschwerden gehören. Experten gehen davon aus, dass etwa zehn Prozent der Erkrankten mit Spätfolgen zu kämpfen haben. In Bayern entspräche das derzeit rund 65.000 Betroffenen.