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Oberfranken

Corona-Pandemie in Oberfranken: Untersagung aufschiebbarer stationärer Behandlungen in Schwerpunkt-Krankenhäusern

Aufgrund der weiter steigenden Corona-Zahlen hat die Regierung von Oberfranken die Covid-19-Schwerpunkt-Krankenhäuser im Regierungsbezirk (siehe unten) verpflichtet, ab Mittwoch (01. Dezember) sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen zu unterlassen. Die stationären Kapazitäten sollen für die Behandlung von Corona-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reserviert werden.

Über die „medizinische Dringlichkeit“ entscheiden die Ärzte

Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betrifft Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können, so die Regierung in der Mitteilung vom Freitag (26. November). Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß, nicht aber zeitkritische Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.

Klinik Neustadt und das Bezirksklinikum Obermain zur Aufnahme von Covid-19-Patienten verpflichtet

Weiterhin wurden auch die Klinik Neustadt bei Coburg und das Bezirksklinikum Obermain ab 1. Dezember zur Bereithaltung von Kapazitäten zur Aufnahme von Covid-19-Patienten verpflichtet. Die Klinik Neustadt bei Coburg muss für diesen Zweck mindestens acht Betten und das Bezirksklinikum Obermain mindestens 20 Betten bereitstellen. Die Anordnungen gelten zunächst bis einschließlich 10. Januar 2022.

 

Die aktuelle Entwicklung gibt auch in Oberfranken großen Anlass zur Besorgnis. Das Personal in den Kliniken arbeitet bereits seit geraumer Zeit an der Belastungsgrenze. Allen ist bewusst, dass die Absage oder Verschiebung von Behandlungen für viele Patientinnen und Patienten eine weitere Bürde darstellt. Die sich zuspitzende Lage in unseren Krankenhäusern erfordert jedoch ein entschiedenes Handeln.

(Heidrun Piwernetz, Regierungspräsidentin)

 

Erste Anordnungen wurden bereits Mitte November umgesetzt

Bereits in der letzten Woche wurden Anordnungen erlassen, welche die Organisation der unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren elektiven Behandlungen zum Gegenstand haben. Diese Regelungen galten zunächst befristet bis 30. November. Weitere ergänzende Anordnungen durch die zuständigen vier „Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung“ erfolgten je nach örtlichem Bedarf.

Versorgung von Patienten kann nicht mehr ausschließlich durch Verlegungen gewährleistet werden

Zwischenzeitlich trat eine Verschlechterung der Versorgungslage in den Krankenhäusern ein. Die Versorgung von Patienten kann laut der Regierung von Oberfranken auch nicht mehr ausschließlich durch das Verlegungen innerhalb Bayerns gewährleistet werden.

 

Covid-19-Schwerpunkt-Krankenhäuser der oberfränkischen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)

ZRF Bamberg-Forchheim:

  • Sozialstiftung Bamberg
  • Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz gGmbH mit der Betriebsstätte Forchheim
  • Juraklinik Scheßlitz
  • Steigerwaldklinik Burgebrach

ZRF Bayreuth-Kulmbach:

  • Klinikum Bayreuth GmbH mit dem Klinikum Bayreuth und der Klinik Hohe Warte Bayreuth
  • Klinikum Kulmbach
  • Sana Klinik Pegnitz

ZRF Coburg:

  • Regiomed Klinikum Coburg
  • HELIOS Frankenwaldklinik Kronach
  • Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels

ZRF Hochfranken:

  • Sana Klinikum Hof
  • Kliniken HochFranken mit den Betriebsstätten Münchberg und Naila
  • Klinikum Fichtelgebirge gGmbH mit den Betriebsstätten Marktredwitz und Selb
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