
Oberfranken
Corona-Update aus München: Diese Regelungen werden in Bayern jetzt verschärft!
In den Schulen kehrt die Maskenpflicht zurück
Das bayerische Kabinett tagte am Mittwochvormittag (03. November) im Zuge der Corona-Pandemie in Bayern. Vor dem Hintergrund steigender Corona-Zahlen bleibt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Verordnung wird allerdings mit Wirkung vom Samstag (06. November) in folgenden Punkten angepasst...
Maskenpflicht kehrt zurück
Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.
Regionale Hotspot-Regelung wird eingeführt
In Landkreisen, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald einer der Werte drei Tage lang unter den genannten Grenzen liegt.
Krankenhausampel wird erweitert
Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine sogenannte "Intensivbetten-Komponente" erweitert Danach gilt:
Gelbe Stufe:
Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covid-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder - NEU - landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
- Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
- Alle Einrichtungen, Veranstaltungen,..., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nicht-Immunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive - hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
- Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen. Der Bund wird aufgefordert, die hierfür nötigen Voraussetzungen insbesondere in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu schaffen.
Rote Stufe:
Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Gesundheitsministeriums der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
- Einrichtungen, Veranstaltungen,..., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
Staatsregierung erhöht Quarantäne-Dauer für enge Kontaktpersonen
Da es Fälle gibt, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf fünf Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wird, hat das Gesundheitsministerium die Quarantäne-Dauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens sieben Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantäne-Dauer grundsätzlich zehn Tage betragen.
Verstärkte Kontrollen
Söder kündigte auf der Pressekonferenz am Mittwochmittag an, dass zukünftig Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt werden und Verstöße (bei 2G / 3G / 3G+) konsequent geahndet werden.