
Mi., 21.04.2021 , 16:59 Uhr
Coronakrise: Bundestag beschließt einheitliche "Notbremse"
Bundes-Notbremse nimmt wichtige Hürde
Mit Spannung wurde die Entscheidung zur Bundes-Notbremse erwartet. Die Abgeordneten im Bundestag stimmten am Mittwoch (21. April) für die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und einheitliche Maßnahmen in ganz Deutschland zur Pandemiebekämpfung. Die Bundes-Notbremse gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen und tritt, wenn der Bundesrat zustimmt, am Montag (26. April) in Kraft.
Die Bundes-Notbremse enthält folgende Maßnahmen:
- Eine Ausganssperre zwischen 22:00 Uhr am Abend und 05:00 Uhr in der Früh.
- Eine Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt plus eine weitere Person, ausgenommen Kinder unter 14 Jahren.
- Sport im Freien ist bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
- Im Einzelhandel soll ab einer Inzidenz von 150 nur noch Click & Collect möglich sein, Schulen werden ab einem Wert von 165 geschlossen.
- Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice tätig sein können, sollen die Betriebe einmal pro Woche einen Schnelltest ermöglichen.
Die Bundestagsdebatte lief erwartungsgemäß kontrovers. Obwohl sich in Bayern nicht viel verändern wird, haben die Freien Wähler bereits angekündigt, gegen die Bundes-Notbremse vorgehen zu wollen. In Kraft treten soll die Bundes-Notbremse am kommenden Montag (26. April), vorher muss sie noch im Bundesrat beschlossen werden.