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Stadt Bayreuth / Landkreis Wunsiedel

Geflügelpest im Anmarsch: Behörden ordnen Sicherheitsmaßnahmen an

Die Geflügelpest breitet sich seit Mitte Oktober in Europa und Deutschland erneut wieder aus. Neben Fällen bei Wildvögeln, vor allem Wildgänsen und Wildenten, gab es aber bereits auch mehrere Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln beziehungsweise in Geflügelbeständen.

Erster Fall in Bayern im Oktober

In Bayern erfolgte der erste Nachweis einer Infektion beim Wildvogel Mitte Oktober im Landkreis Cham (Oberpfalz) und Anfang November im Landkreis Nürnberger Land (Mittelfranken). Die Fälle zeigten hierbei eindeutig, dass das aktuelle Geflügelpest-Geschehen im Freistaat existent ist.

Behörden erlassen Allgemeinverfügungen

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, ist es aus Sicht des Bayerischen Umweltministeriums notwendig, bayernweit tierseuchenrechtliche Maßnahmen anzuordnen. Daher haben die Stadt Bayreuth für das Stadtgebiet und der Landkreis Wunsiedel jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem das Verbot von Geflügel-Ausstellungen und ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel vorsieht. Ziel ist, eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.  Außerdem müssen Halterinnen und Halter von Geflügel bis einschließlich 1.000 Tieren weitere, verschärfte Schutzmaßnahmen veranlassen. Hierzu zählen zum Beispiel die Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Ställe, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion der Ställe. Nähere Informationen zu den Allgemeinverfügungen gibt es auf den Webseiten der kommunalen Behörden.

UPDATE: Weitere Behörden geben Allgemeinverfügungen heraus:

  • Landkreis Hof (09. Dezember 2021)
  • Landkreis Bayreuth (10. Dezember 2021)
  • Stadt Hof (10. Dezember 2021)
  • Landkreis Coburg (11. Dezember 2021)
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