
Stadt Coburg
Grünen-Antrag im Stadtrat: Bald blanke Brüste im Aquaria Coburg?
Initiatoren wollen eine Änderung der Badeordnung
Die Coburger Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag auf den Weg gebracht, der eine Änderung der Badeordnung für das Aquaria Coburg beinhaltet. Ziel der Fraktion ist die "Gleichstellung aller Geschlechter" in dem Erlebnisbad. Machen Sie mit bei unserer TVO-Umfrage: Sollte Oben-Ohne-Schwimmen zukünftig für ALLE erlaubt sein? (Abstimmung siehe weiter unten)
Göttingen machte es im Mai vor
Die niedersächsische Stadt Göttingen machte es im Mai vor: "Oben ohne" im Schwimmbad. Seit dem 1. Mai war dies an Wochenenden während einer Testphase bis Ende August möglich. Eine Weiterführung ist geplant, auch weil das Angebot laut den Entscheidungsträgern vor Ort während der letzten Monate gut gelaufen sei, auch wenn in Summe nur wenige Besucherinnen das Angebot auch annahmen. Mehre deutsche Städte schauten gespannt auf die Testphase in Göttingen und überlegen ebenso, "oben ohne" in Schwimmbädern zu erlauben. In München wurde von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits ein Antrag gestellt. In Coburg gibt es dazu jetzt ebenso einen Vorstoß der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, in dem es heißt:
Oberbürgermeister Sauerteig wird in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der SÜC Aquaria GmbH beauftragt, auf die Änderung der Badeordnung des Aquaria Coburgs dahingehend einzuwirken, dass alle Besucherinnen selbst entscheiden können, ob sie den Oberkörper bedecken wollen oder nicht.
(Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Schwimmbad-Betreiber reagierte bereits im Juni auf eine erste Anfrage der Fraktion
Der Schwimmbad-Betreiber wies nach einer ersten Anfrage der Fraktion im Juni damals darauf hin, dass die Badeordnung des Aquaria Coburg „eine entsprechende, übliche Badekleidung“ vorsieht. Laut der SÜC Aquaria GmbH entscheide das Badepersonal darüber, ob die Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht.
Aktuell würde das Bikinioberteil zur Badebekleidung zählen.
(Stellungnahme der SÜC Aquaria GmbH am 24. Juni)
Besucherinnen sollen selbst entscheiden können
Die Stadtratsfraktion der Bündnis-Grünen will die Badeordnung mit Blick auf den Wandel der Zeit nun ändern. Besucherinnen des Schwimmbades in Coburg sollen demnach selbst darüber entscheiden können, ob und wie sie ihren Oberkörper bedecken wollen. In der Begründung zum Antrag heißt es unter anderem:
Aktuell stehen wir vor den Herausforderungen, wie wir wertschätzend und auch möglichst dezent mit den Anforderungen der verschiedenen Geschlechter und Geschlechtszugehörigkeiten oder auch Non-Binarität umgehen können, ohne betroffene Menschen zu diskriminieren und auszugrenzen.
(Coburger Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
"Weiterer Schritt in Sachen Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit für alle Menschen in Coburg"
Die Initiatoren sehen sich mit diesem Antrag berufen, einen weiteren "Schritt in Sachen Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit für alle Menschen in Coburg" zu gehen. So stellen sie sich in der Begründung zum Antrag die Frage: "Warum muss die weibliche Brust bedeckt werden, die männliche aber nicht?" Hierbei, so Bündnis 90/Die Grünen, sei ebenso die Frage zu stellen, "wie Menschen, welche keinem oder einem anderen Geschlecht zugeordnet werden, mit den Auflagen einer ´üblichen´ Badebekleidung umgehen sollen".
Die Scham und die Ablehnung von Nacktheit sind anerzogen und gesellschaftlich verankert. Hier müssen sich Frauen und Menschen mit non-binärem oder Transgender-Hintergrund beugen und können nicht frei über sich und ihren Körper entscheiden. Das Argument, dass eine entblößte, weibliche Brust anstößig und störend empfunden wird, ist nicht zulässig, empfinden doch auch so manch andere Menschen Bierbäuche, behaarte Rücken oder Tattoos als unästhetisch. Diese müssen aber im Gegenzug auch nicht verhüllt werden und das ist auch richtig! Umgekehrt lässt es aber den Schluss zu, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und das muss als Diskriminierung empfunden werden.
(Coburger Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Begründung zum Antrag)