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Horwagen: 22 Hühner wegen Verdacht auf Vogelgrippe getötet

Wie das Landratsamt Hof am Montag (30. Januar) berichtet, besteht in einem Geflügelbestand in Bad Stebener Ortsteil Horwagen (Landkreis Hof) der Verdacht des Ausbruchs der Vogelgrippe. Das Veterinäramt hat umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen. Alle Tiere des Bestandes wurden bereits getötet. 

Genauere Untersuchungen dauern an

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat in Horwagen bei verendeten Hühnern den Virus des Subtypes H5 nachgewiesen. Weitere Untersuchungen zur spezifischen Differenzierung laufen derzeit am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Greifswald. Erst dann gibt es das endgültige Ergebnis, ob es sich um die Geflügelpest handelt.

Möglicherweise muss Sperrbezirk errichtet werden

Sollte sich der Verdacht durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigen, wird das Landratsamt Hof erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelbestandes festgelegt. Alle im Sperrbezirk liegenden Geflügelhaltungen werden bei Bestätigung des Verdachtes vom Veterinäramt untersucht. Im Sperrbezirk sind 44 Geflügelhalter mit 1.044 Tieren gemeldet.

Veterinäramt bittet um Meldung von toten Vögeln 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete Wasservögel dem Veterinäramt zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Des Weiteren wird empfohlen, Katzen und Hunde nicht frei laufen zu lassen.

Weiterhin Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögel anderer Arten

Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet. Diese auf zunächst unbestimmte Zeit erlassene Verfügung gilt auch für das gesamte Gebiet des Landkreises Hof sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Zudem wurde ein bayernweites Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten angeordnet. Da Tauben häufig in gemischten Beständen mit Ziergeflügel gehalten werden und als passive Überträger des Erregers dienen können, betrifft das Verbot auch reine Taubenausstellungen.

Hinweise des Landratsamtes Hof an Geflügelhalter

Neben den bereits erlassenen Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht ist beigefügte Verordnung bereits jetzt zu beachten. Geflügelhalter müssen demnach insbesondere sicherstellen, dass

  • die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind,
  • die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen,
  • Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
  • eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Weitere Informationen

Die Verordnung ist auf der Seite des Landkreises Hof veröffentlich (landkreis-hof.de) veröffentlicht, ebenso die bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Darüber hinaus hat das Landesgesundheitsamt unter (lgl.bayern.de) weitere Informationen  veröffentlicht.

Wie gefährlich ist H5N8 für den Menschen?
Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut sind Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bislang nicht bekannt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das Virus auch auf den Menschen übertragen werden kann. Das Institut empfiehlt erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln. Der Rat gilt vor allem an betroffene Landwirte. Sie sollen unbedingt die Hygiene einhalten.

Empfehlungen des Friedrich-Löffler Institutes

  • Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügel haltenden Betrieben, auch Kleinstbetrieben, einschließlich Schuh- und Kleidungswechsel, Desinfektionsmaßnahmen
  • Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel (mindestens in Regionen mit hoher Wildvogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen oder an bestehenden H5N8 Fundorten)
  • Aufstallung von Zoovögeln soweit möglich, Zugangsbeschränkungen zu Vogelhäusern/Vogelschauen
  • Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
  • Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
  • Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben gemäß den gesetzlichen Vorschriften
  • Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring, letzteres insbesondere über Kotproben aus der Umwelt)
  • Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel, ggf. Jagdverbot auf Federwild
  • Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
  • Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich

Weiterführende Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts

Das Friedrich-Loeffler-Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Es hat seinen Hauptsitz in Greifswald, genauer gesagt auf der zur Stadt gehörenden Insel Riems. Das Institut wurde nach seinem Gründer Friedrich Loeffler benannt. Das FLI hat eine Broschüre zur Vermeidung der Verbreitung der Geflügelpest und dem Schutz vor dem Virus veröffentlicht. Diese kann auf der Seite des Institutes heruntergeladen werden. HIER DER LINK!

 

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