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Hof: Teilentwarnung in Sachen Vogelgrippe

In Sachen Geflügelpest gibt es im Bereich der Stadt Hof eine erste Teilentwarnung. Morgen wird der sogenannte Sperrbezirk wieder aufgehoben. Der Vogelgrippe-Fall in Döhlau ist und bleibt erst einmal der Einzige.

Seit 15 Tagen kein neuer Fall

Eine auf dem Pfaffenteich gefundene Stockente ist nicht mit dem Geflügelpestvirus infiziert und es stehen auch keine weiteren Untersuchungsbefunde aus. Heißt: Der Sperrbezirk wird morgen aufgehoben, da seit dem ersten bestätigten Fall von Vogelgrippe des Typs H5N8 bei Döhlau 15 Tage ohne Folgefälle vergangen sind.

Änderung nur für Geflügelhalter

Auswirkungen hat das erst einmal nur auf die Geflügelhalter in dem besagten Gebiet. Für sie entfallen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen. Ansonsten ändert sich im Stadtgebiet bis zum 31. Dezember nichts. Das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen ist weiter verboten, genau wie das Freilassen von gehaltenen Vögeln zur Aufstockung des Wildvogelbestandes und das Jagen von Federwild.

Aufhebung der Verbote möglicherweise im Januar

Gibt es bis Jahresende keine neuen Geflügelpest-Fälle, werden auch diese Verbote aufgehoben. Fürs Erste bleiben aber auch die Aufstallpflicht und das Verbot von Geflügelausstellungen und –märkten bestehen.

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