Hof: Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet wird aufgehoben
Hunde und Katzen dürfen wieder frei rumlaufen
Das aufgrund der Geflügelpest seit 30 Tagen gültige Beobachtungsgebiet im gesamten Stadtgebiet Hof wird am Freitag (03. März) aufgehoben. Die Stallpflicht für Geflügel bleibt allerdings bestehen.
Beobachtungsgebiet kann aufgehoben werden
Mit der Aufhebung dürfen zum Beispiel Katzen wieder ohne Aufsicht ins Freie gelassen werden. Nach dem Fund eines mit der Geflügelpest H5N8 infizierten Schwanes Ende Januar 2017 sowie einer Häufung von Todesfällen bei Wasser- und Wildvögeln, hatten die Behörden diverse Schutzmaßnahmen angeordnet.
Keine weiteren H5N8 Fälle aufgetreten
Nach Auskunft der mit der Geflügelpest befassten Veterinäre, sind seither allerdings keine weiteren infizierten Tiere mehr gefunden worden, so dass die Einschränkungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist nun aufgehoben werden können.
Geflügel muss weiterhin im Stall bleiben
Weiterhin und unbefristet besteht allerdings die seit November 2016 gültige Stallungspflicht für Geflügel. Beim Menschen sind bisher keine Infektionen mit dem Hochpathogenen Aviären Influenzavirus von Subtyp H5N8 bekannt. Der Verzehr von Geflügelfleisch ist unbedenklich.