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Landkreis Bamberg: Sperrgebiet wegen Blauzungenkrankheit

Der südwestliche Teil des Landkreises Bamberg ist ab Dienstag (26. Februar) aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg zum offiziellen Sperrgebiet erklärt worden. Von dieser für Menschen ungefährlichen Krankheit sind insbesondere Tierhaltungen mit Rindern, Schafen und Ziegen betroffen. Die Übertragung zwischen den Tieren erfolgt in der Regel über Stechinsekten.

Südwestlicher Teil des Landkreises Bamberg betroffen

Um die weitere Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern, wurde um den betroffenen Betrieb in Baden-Württemberg ein Restriktionsgebiet mit einem Radius von 150 Kilometern festgesetzt. In diesem Bereich liegen auch Teile des Landkreises Bamberg sowie angrenzende Landkreise (Haßberge, Schweinfurth, Neustadt a.d. Aisch, Erlange-Höchstadt, Forchheim).

Das Sperrgebiet im Landkreis Bamberg umfasst folgende Gemeinden:

  • Burgebrach
  • Burgwindheim
  • Ebrach
  • Frensdorf
  • Lisberg
  • Pommersfelden
  • Priesendorf
  • Schlüsselfeld
  • Stegaurach
  • Walsdorf

sowie die gemeindefreien Gebiete:

  • Ebracher Forst
  • Koppenwinder Forst
  • Lindach
  • Steinachsrangen
  • Winkelhofer Forst

Regeln innerhalb des betroffenen Gebietes

Innerhalb des Restriktionsgebiets gelten ab sofort einige tierseuchenrechtliche Beschränkungen, die das Ziel haben, die Tiererkrankung einzudämmen. Wer z.B. im Restriktionsgebiet Wiederkäuer, insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen oder Wildwiederkäuer in Gehegen hält, hat dies, sofern die Tiere nicht bereits registriert sind, unter Angabe des Standorts der Tiere unverzüglich dem Veterinäramt des Landratsamtes Bamberg zu melden.

Verdacht auf Krankheit muss sofort gemeldet werden

Der Tierhalter hat bereits bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit in seinem Bestand einen Tierarzt hinzuzuziehen und diesen Verdacht beim Veterinäramt des Landratsamts Bamberg unverzüglich zu melden.

Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich

Für Menschen ist diese Tierkrankheit nicht ansteckend. Fleisch und Milchprodukte können gefahrlos verwendet werden. Tierhaltern empfänglicher Arten, insbesondere von kleinen Wiederkäuern, wird geraten, ihre Tiere baldmöglichst impfen zu lassen.

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