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Landkreis Hof: Landratsamt hebt sämtliche Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest auf

Für Geflügelhalter im Landkreis Hof gelten ab sofort keine einschränkenden Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest mehr. Dies teilte das Landratsamt am Mittwochnachmittag (23. Juni) mit. Die bis dato geltenden Allgemeinverfügungen wurden vom Landratsamt Hof jetzt aufgehoben.

Keine neuen Fälle von Geflügelpest seit dem 01. April

Der Grund: In Oberfranken wurden seit dem 01. April keine Fälle der Geflügelpest mehr festgestellt. Bereits Ende April wurde in diesem Zusammenhang die sogenannte Aufstallungspflicht beendet. Alle zusätzlich geltenden Maßnahmen, wie etwa Biosicherheitsmaßnahmen, die Aufzeichnungspflicht, das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten, Geflügelschauen und Veranstaltungen ähnlicher Art sowie das Fütterungsverbot für Wildvögel wurden nun ebenfalls aufgehoben und für beendet erklärt.

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