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Landkreis Lichtenfels

Landkreis Lichtenfels: Abkochgebot für mehrere Ortschaften

Wie das Landratsamt Lichtenfels am Montag (17. Juni) in einer Pressemeldung mitteilte, gilt aktuell für mehrere Ortschaften im Landkreis Lichtenfels ein Abkochgebot. Demnach wurde bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe bakteriologische Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt.

Zahlreiche Ortschaften von Trinkwasserverunreinigung betroffen

Das Leitungswasser im Bereich der Ortschaften Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof und Kloster Banz darf somit ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Zweckverband Banzer Gruppe eingeleitet.

Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
  • Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.

Warten auf finale Untersuchungsergebnisse

Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen sechs und zehn Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt. Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe, zuständig.

Hinweis zur Aufhebung kommt auf mehreren Kanälen

Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und gegebenenfalls Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen. Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.

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