
Landkreis Wunsiedel
Landkreis Wunsiedel: Mehrere Fälle der Geflügelpest bestätigt
Hauptsächlich Hobbyhaltung betroffen
Bereits am Freitag (10. Februar) konnte in einem Hobby-Geflügelbestand mit Hühnern und Enten im Landkreis Wunsiedel das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden. Auch bei einem toten Wildvogel wurde die Geflügelpest festgestellt. Bürger werden gebeten, den Fund von toten Vögeln zu melden und diese nicht zu berühren.
Vögel müssen eingeschläfert werden
Innerhalb weniger Tage verendete ein Großteil der Hühner aus dem Bestand des Hobbyhalters. Die verbliebenen Vögel wurden bereits am vergangenen Donnerstag (09. Februar) durch einen Amtstierarzt eingeschläfert. Da der Bestand weniger als 50 Tiere betrug, musste keine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen und Beschränkungen ausweisen. Zuletzt war das im Landkreis Tirschenreuth nötig. Wir berichteten. Diese Maßnahmen konnten zwischenzeitlich wieder aufgehoben werden.
Wegen geringer Betriebsgröße Aufstallungspflicht nicht zwingend erforderlich
In den diesmal betroffenen Gemeinden und dem dazwischen gelegenen Gemeindegebiet von Bad Alexanderbad könnte eine Aufstallung von Geflügel angeordnet werden. Auf Nachfrage von TVO teilt eine Sprecherin des Landratsamtes Wunsiedel mit, dass dies wegen der kleinen Betriebsgröße mit unter 50 Tieren auch entfallen kann.
Tote Vögel nicht berühren und melden
Bürger sind dazu aufgerufen, den Fund von totem Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden und es nicht direkt zu berühren. Tierhalter werden grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel und gehaltenen Vögeln zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei erhöhtem Tierverlust oder einer deutlichen Verminderung des Bestands sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren.
Bereits seit einigen Monaten Maßnahmen gegen Geflügelpest ergriffen
Um gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Wunsiedel bereits Ende Oktober 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. TVO berichtete. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren müssen seitdem einige Maßnahmen umzusetzen. Das Veterinäramt empfiehlt allen Geflügelhaltern und den Haltern sonstiger Vögel eindringlich, diese Maßnahmen einzuhalten und ihr Geflügel auch dann aufzustallen, wenn sich die Haltung außerhalb der aktuell betroffenen Zone befindet.