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      Landkreis Hof

      Fall Berg - Polizei veröffentlicht falsches Fahndungsfoto: Wie konnte so ein Fehler passieren?

      Drei Tage lang wird in der vergangenen Woche in Berg im Landkreis Hof nach dem 23 Jahre alten Valentin G. gesucht, der seine Mutter in der Nacht zum Mittwoch (23. August) so schwer verletzt haben soll, dass sie wenig später im Krankenhaus stirbt – TVO berichtete!. Das Polizeipräsidium Oberfranken gibt ein Fahndungsfoto heraus und warnt die Bevölkerung davor, dass der psychisch kranke Valentin G. gefährlich sein könnte. In Berg steigt die Angst – jeder hat das Bild im Kopf, das die Polizei veröffentlicht hat. In der Nacht zum Donnerstag (24. August) gibt es ein neues Fahndungsfoto von der Polizei – worauf der vermeintliche Gewalttäter abgebildet sein soll. Später stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist. Die Polizei gibt zu, auf dem zweiten Foto ist nicht der Täter Valentin G. abgebildet, sondern eine andere Person. Viele stellen sich nun die Frage: Wie konnte dieser Fehler passieren? Welche Konsequenzen hat dies nun für Polizei und Opfer? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Opfer, um sich dagegen rechtlich zu wehren?

       

      Stellungnahme der Polizei:

      „Die Zielrichtung des Polizeipräsidiums Oberfranken bei der Öffentlichkeitsfahndung war, möglichst schnell und mit einem aktuellen und aussagekräftigen Bild nach dem flüchtigen Tatverdächtigen zu fahnden. Gleichzeitig beabsichtigten wir hiermit auch die Bevölkerung zu informieren und hinsichtlich einer nicht auszuschließenden Gefahr zu warnen. Das zweite Fahndungsfoto wurde in dem Bestreben verwendet, das zuvor veröffentlichte und faktisch inaktuelle Foto zu ersetzen. Das zweite veröffentlichte Bild stammt aus einer polizeilichen Internetrecherche. Zwischen dem Tatverdächtigen und der zweiten Person besteht Gleichheit im Namen und Vornamen. Eine besondere Schwierigkeit in diesem Fall bestand darin, dass wir nicht über andere Quellen an aktuelle Fotos gelangen konnten. Sobald aufgrund interner Überprüfungen und Hinweisen aus der Bevölkerung Zweifel an der Personengleichheit aufkamen, wurde das entsprechende Bild gelöscht und die Öffentlichkeit hierüber per Pressemeldung informiert (Zeitstempel: 24.08.2023, 14:39 Uhr). 

      Nach erster Prüfung fand eine abschließende Verifizierung der Übereinstimmung dieser Personen nicht vollumfänglich statt. Der genaue Ablauf ist aktuell Gegenstand einer internen Überprüfung, auch mit der Zielrichtung vergleichbare Fälle in Zukunft auszuschließen. Des Weiteren wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz eigeninitiativ bezüglich einer Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten in Kenntnis gesetzt. 

      Am Freitagabend fand ein Austausch zwischen dem Polizeipräsidium Oberfranken und Herrn Valentin Gräter, der auf dem zweiten Fahndungsbild abgebildet war, statt. In diesem Gespräch übernahm das Polizeipräsidium Oberfranken die volle Verantwortung und wir brachten unser tiefes Bedauern zum Ausdruck. Sofern ihm durch die Veröffentlichung des Fotos ein Schaden entstanden ist, können die Ansprüche auf zivilrechtlichem Wege geltend gemacht werden.

      Die Frage nach dem möglichen Motiv ist noch Gegenstand der Ermittlungen.“

       

      Weiterführende Informationen:

      +NEWSSEITE+ 23-Jähriger im Bereich Berg gesucht: Polizei nimmt Valentin G. fest!

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