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Polizeieinsatz um Mitternacht in Marienweiher: Landwirt verteilt Gülle auf seinem Feld

UPDATE (Freitag, 09:20 Uhr):

Auf Nachfrage beim Landratsamt Kulmbach teilte die Pressestelle am Freitagmorgen (12. März) mit, dass bei der Behörde bislang noch keine möglichen Anzeigen der Polizeiinspektion Stadtsteinach gegen den betreffenden Landwirt eingegangen sind. Erst wenn dies geschehen ist, kann das Amt für Öffentliche Sicherheit, Bauwesen, Natur- und Umweltschutz in Kulmbach in beiden Punkten eine Entscheidung treffen. Grundlegend geht es um den Sachverhalt, ob der Landwirt bei einem gefrorenen Boden hätte düngen dürfen. Dies wäre nach der aktuellen Düngeverordnung - bei der Bayern eine Ausnahme macht - dann erlaubt, wenn der Boden tagsüber mindestens bis in eine Tiefe von 20 Zentimetern wieder auftaut. Dies teilte die Polizei gegenüber TVO am Dienstag auch mit. Nachdem in der Causa eine finale Entscheidung getroffen wurde, kann die zuständige Behörde dann nähere Auskünfte geben.

UPDATE (Dienstag, 15:30 Uhr):

Wie die Polizei Stadtsteinach gegenüber TVO am Nachmittag bestätigte, wurden Anzeigen gegen den Landwirt von der Polizei aufgenommen und an das Ordnungsamt beim Landratsamt Kulmbach weitergeleitet. Zum einen geht es um einen möglichen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Zum anderen könnte es sich um eine Verfehlung gegen die aktuelle Düngeverordnung handeln. Hierzu ermittelt dann das Ordnungsamt des Landkreises in Zusammenarbeit mit der Außenstelle des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg in Bad Staffelstein (Landkreis Lichtenfels).

Wann besteht ein "berechtigtes Interesse" zu Arbeiten?

Wenn der Landwirt, so die Polizei, ein "berechtigtes Interesse" vorweisen kann, um gegen Mitternacht auf dem Feld arbeiten zu müssen, dann würde eine Anzeige gegen die Ausgangssperre / das Infektionsschutzgesetz wegfallen, somit auch in der Endkonsequenz ein Bußgeld. Ein "berechtigtes Interesse", um genau dieser Arbeit nachzugehen, liegt allerdings nicht vor, wenn der Landwirt Gülle auf einem gefrorenen Boden ausbringt - denn dies ist nämlich nach der aktuellen "Düngeverordnung 2020" nicht mehr erlaubt, so die Ordnungshüter in ihrer Ausksunft. Aufgrund EU-Vorgaben wurde die Auslegung der Düngeverordnung in diesem Punkt im letzten Jahr entscheidend geändert: Danach muss der Boden bei der Düngung frostfrei sein.

Polizei sicherte Spuren

Laut Polizei wurden in der Nacht verwertbare Spuren gesichert, um die Anzeigen an die Ordnungsbehörden mit Beweismitteln zu belegen. Die Polizei bestätigte weiterhin gegenüber TVO, dass es zuletzt im Kulmbacher Oberland Nachtfröste mit Temperaturen im Minusbereich von -5 Grad und darunter gab. Nun müssen die Behörden klären, ob dem 43-jährigen Landwirt in dem Fall der Düngung ein Fehlverhalten nachzuweisen ist. Wenn ja, dann zieht dies in der Folge auch einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach sich.

Die Polizei will nach der Beendigung des Bußgeldverfahrens mitteilen, ob der Bauer zur Rechenschaft gezogen oder der Fall zu den Akten gelegt wurde. Ende offen...

ERSTMELDUNG (Dienstag, 11:30 Uhr):

Beamte der Stadtsteinacher Polizei trauten bei einer Streifenfahrt in der Nacht zum Dienstag (09. März) ihren Augen nicht, als sie gegen Mitternacht landwirtschaftliche Arbeiten auf einem Feld bei Marienweiher (Landkreis Kulmbach) feststellten.

Landwirt unter Zeitdruck

Hier hatte sich ein 43-jähriger Landwirt kurzfristig entschlossen, kurz vor Mitternacht Gülle auf eines seiner Felder aufzubringen. Laut Polizeibericht hatte der Landwirt Zeitdruck, da er den Gülleanhänger nur für ein paar Tage geliehen hatte.

Zwei Anzeigen für den 43-Jährigen

Mit seiner Gülle-Aktion verstieß er nicht nur gegen die aktuell geltende Ausgangssperre. Da das Aufbringen von Gülle auf dem aktuell gefrorenen Boden ebenfalls verboten ist, handelte sich der 43-Jährige zu nachtschlafender Zeit eine zusätzliche Anzeige ein.

Landratsamt entscheidet über Bußgelder

Über den Erlass von Bußgeldern entscheidet jetzt das Landratsamt in Kulmbach, so die Polizei. Die Polizei ließ die Arbeiten einstellen und schickte den Landwirt schließlich nach Hause.

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