
Bayern / Oberfranken
Neues Ladenschlussgesetz für Bayern: Das sind die Neuerungen...
Neue Fassung ermöglicht unter anderem eine freiere Gestaltung von Einkaufsnächten
Der bayerische Ministerrat beschloss am Dienstag (25. März) den Entwurf eines neuen Ladenschlussgesetzes für den Freistaat. Ziel des veränderten Gesetzes ist es, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden zu stärken und die Bürokratie zu reduzieren. Das bayerische Ladenschlussgesetz ersetzt somit im Freistaat das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956. Dieses wurde 1996 schon einmal angepasst, um eine Ladenöffnung bis 20:00 Uhr zu ermöglichen.
Beteiligung von Verbände und Institutionen
Für die Neufassung haben sich neben der Politik mehr als 40 Verbände und Institutionen beteiligt. Die Staatsregierung will es nun in den Bayerischen Landtag einbringen. Dadurch soll es im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten können. Der Gesetzentwurf ist laut der bayerischen Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) ein ausgewogener Kompromiss, der die Interessen aller Betroffenen in Einklang bringt.
Laut der Staatsregierung wird durch das neue Ladenschlussgesetz unter anderem eine rechtssichere Grundlage für sogenannte "personallos betriebene Kleinstsupermärkte" und verkaufsoffene Nächte geschaffen.
Einige Neuerungen im Gesetz (BayLadSchlG):
- Die Zahl der verkaufsoffenen Nächte steigt nun auf acht gemeindeweite Tage. Zudem sind bis zu vier individuelle Verkaufsnächte möglich. Einen Anlass wie etwa eine Veranstaltung ist nicht mehr nötig.
- Kleinstsupermärkte dürfen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Vorausgesetzt, dass diese an den Tagen ohne Personal auskommen und nicht größer als 150 Quadratmeter sind. Zudem können die Gemeinden den zeitlichen Rahmen der Öffnungszeiten an diesen Tagen festlegen. Eine Öffnung von mindestens acht zusammenhängenden Stunden ist dabei immer gegeben.
- In Tourismus-Regionen dürfen künftig nun Gemeinden selbst bestimmen, wo ein Tourismus-Verkauf zugelassen wird. Zudem soll die Regelung durch eine Neufassung des Warensortiments vereinfacht werden.
Ladenschlusszeiten bleiben weiterhin bestehen
Keine Änderungen gibt es unter anderem bei den Ladenschlusszeiten. Diese bleiben auch weiterhin werktags von 20:00 bis 06:00 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen ganztags bestehen. Auch die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage bleibt weiterhin bei vier Tagen im Jahr.