
Selb: Mehrmals gegen Ausgangsbeschränkung verstoßen - Haft!
Richter verordnet den Gewahrsam bis zum derzeitigen Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung
Nach mehreren Verstößen gegen die geltende Ausgangsbeschränkung müssen nun zwei Männer aus Selb (WUN) die Osterzeit bis zum 19. April in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Am heutigen Donnerstag (09. April) fällte ein Richter die Entscheidung.
Seit Ende März mehrmalige Verstöße
Die beiden Selber im Alter von 25 und 28 Jahren verstießen laut Polizei bereits mehrmals gegen die derzeit geltenden Maßnahmen. Seit Ende März traf die Polizei sechsmal auf den 28-Jährigen und viermal auf den 25-Jährigen, die sich jeweils mit weiteren Bekannten trafen, um zu zechen.
Belehrungen und Platzverweise schrecken nicht ab
Jedes Mal wurden die Betroffenen von den Beamten belehrt, zusätzlich ein Platzverweis ausgesprochen. Zu einer Einsicht führte dies nicht. Am Mittwochabend (08. April) lösten die Polizisten eine private Feier in der Friedrich-Ebert-Straße in Selb auf.
Polizei nimmt Feiernde in Gewahrsam
Nachdem sich alle Beteiligten zunächst aus der Wohnung entfernt hatten, trafen sie sich kurz darauf erneut und feierten dort weiter. Daraufhin nahmen die Beamten mehrere Beteiligte in Gewahrsam, unter anderem die beiden „Wiederholungstäter“.
Richter am Amtsgericht greift durch
Aufgrund der Vielzahl der Verstöße innerhalb weniger Tage beantragten die Polizisten eine richterliche Entscheidung über eine Verlängerung des Gewahrsams für die beiden Männer. Ein Richter am Amtsgericht Hof entschied nun, dass die Männer bis zum derzeitigen Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung am 19. April in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden.