
Fall Peggy: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Entlassung von Manuel S. ein
Tatverdächtiger kam an Heiligabend aus der Haft
Wie erwartet hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth jetzt eine Beschwerde gegen die Entlassung des im Fall Peggy tatverdächtigen Manuel S. aus Marktleuthen (Landkreis Wunsiedel) aus der Untersuchungshaft eingelegt. S. kam am 24. Dezember 2018 aus der Untersuchungshaft frei. Wir berichteten!
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der Haftbefehl rechtmäßig
Das Amtsgericht Bayreuth hatte den Haftbefehl aufgehoben, nachdem der Rechtsanwalt des 41-Jährigen seinerseits Beschwerde gegen die Festnahme eingelegt und Manuel S. sein Teilgeständnis widerrufen hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist dieser Haftbefehl jedoch rechtmäßig, da weiter ein dringender Tatverdacht bestehe und S. außerdem während seiner Vernehmung jederzeit die Möglichkeit eingeräumt worden sei, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wir berichteten! Das Amtsgericht Bayreuth wird nun die Argumente der Staatsanwaltschaft prüfen. Sollte man im Anschluss weiterhin gegenteiliger Meinung sein, muss dann das Landgericht Bayreuth als zuständiges Beschwerdegericht entscheiden.