Stadt Hof
Hofer Innenstadt: Menschenansammlungen an Silvester verboten
Mehr als zehn Personen dürfen an festgelegten Bereichen nicht zusammenkommen
In der Stadt Hof ist an Silvester eine Menschenansammlung mit mehr als zehn Personen untersagt. Damit setzt die Stadt die Vorgaben des Freistaats aus der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um, nach der die Kreisverwaltungsbehörden öffentliche publikumsträchtige Plätze bestimmen müssen.
Betroffene Bereiche sind mit der Hofer Polizei festgelegt worden
Das Versammlungsverbot gilt von Freitag (31. Dezember, 15:00 Uhr) bis zum 01. Januar 2022 (9:00 Uhr) und betrifft die Bereiche: Altstadt, Oberer Torplatz und Bernhard-Lichtenberg-Platz. Die Regelung tritt ab dem kommenden Donnerstag (23. Dezember) in Kraft und läuft am 01. Januar 2022 aus. Die oben genannten Bereiche wurden in Abstimmung mit der Hofer Polizei festgelegt. Die Allgemeinverfügung und der Lageplan kann hier eingesehen werden.