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Stadt Coburg

Coburg: Stadt erlässt Allgemeinverfügung für unangemeldete Corona-Demos

Für den kommenden Montag (24. Januar) ist laut Informationen aus den sozialen Medien eine weitere unangemeldete Demonstration gegen die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen in Coburg geplant. Für diese sogenannten Spaziergänge sorgt die Stadt nun vor. Die Behörde stellte mittels einer Allgemeinverfügung Regeln auf, wie sie für eine angemeldete Demonstration gelten würden. Diese betreffen den gesamten Bereich der Coburger Innenstadt.

FFP2-Maskenpflicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Laut Stadtverwaltung gilt insbesondere für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ausgenommen sind hiervon Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.

Weitere Vorgaben der Stadtverwaltung

Zudem dürfen keine Glasflaschen und Blechdosen mitgeführt, Stahlkappenschuhe getragen und keine gefährlichen Tiere, vor allem Hunde, mitgenommen werden, so die Stadt Coburg in ihrer Mitteilung. Zugelassen sind Transparente, Plakate und Fahnen. Diese dürfen aber unter anderem nicht an Stangen befestigt sein, die breiter als zwei Zentimeter sind und eine Stocklänge von zwei Metern übersteigen.

 

Es geht hier lediglich darum, Gerechtigkeit herzustellen zwischen all denen, die ihre Demonstration anmelden, und denen, die meinen mit sogenannten Spaziergängen, die eigentlich Demonstrationen sind, sich nicht an Recht und Gesetz halten zu müssen.

(Louay Yassin, Sprecher der Stadt Coburg)

 

⇒  Hier geht es zu der Allgemeinverfügung

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