
Oberfranken / Bayern
Bundestageswahl 2025: Die zugelassenen Parteien in Bayern
Sortierung in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel
Für die Bundestagswahl 2025 wurden vom Landeswahlleiter in Bayern 17 verschiedene Parteien zugelassen. Diese können am 23. Februar 2025 mit der Zweitstimme gewählt werden. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 stehen im Freistaat somit neun Parteien weniger zur Auswahl. Vor vier Jahren waren 26 Parteien zugelassen. Sieben Parteien wurden in Bayern zurückgewiesen und dürfen demnach nicht antreten. Mehr dazu auf unserer Newsseite vom 24. Januar.
Die für Bayern zugelassenen Parteien
- 01 - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V
Kurz: CSU - 02 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Kurz: SPD - 03 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kurz: GRÜNE - 04 - Freie Demokratische Partei
Kurz: FDP - 05 - Alternative für Deutschland
Kurz: AfD - 06 - FREIE WÄHLER
Kurz: FREIE WÄHLER - 07 - DIE LINKE
Kurz: DIE LINKE - 08 - Basisdemokratische Partei Deutschland
Kurz: dieBasis - 09 - PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Kurz: Tierschutzpartei - 10 - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Kurz: Die PARTEI - 11 - Ökologisch-Demokratische Partei
Kurz: ÖDP - 12 - Bayernpartei
Kurz: BP - 13 - Volt Deutschland
Kurz: Volt - 14 - Partei der Humanisten
Kurz: PdH - 15 - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
Kurz: MLPD - 16 - BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Kurz: Bündnis Deutschland - 17 - Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernuft und Gerechtigkeit
Kurz: BSW
Was ist eine Partei?
Das Grundgesetz verleiht den Parteien einen besonderen verfassungsrechtlichen Status. Sie sind zentral an der politischen Willensbildung des Volkes beteiligt, wobei ihre Gründung frei ist. Ihre innere Organisation muss jedoch den Grundsätzen der Demokratie entsprechen. Dadurch nehmen Parteien eine entscheidende Rolle für die Demokratie und die Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland ein. Das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung der Parteien hervor und bezeichnet sie als „integrierende Bestandteile des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens“.
Das Parteiengesetz enthält eine Legaldefinition des Parteienbegriffs. Danach sind Parteien...
- Vereinigungen von Bürgern und Bürgerinnen,
- die dauernd oder für längere Zeit
- für den Bereich des Bundes oder eines Landes
- auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und
- an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen,
- wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach
- Umfang und Festigkeit ihrer Organisation,
- nach der Zahl Ihrer Mitglieder und
- nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit
Die Rechtsgrundlagen finden sich im Grundgesetz (Artikel 21) und im Parteiengesetz (§2, Absatz 1 und Absatz 3)